Nutzenbewertung

Eylea: Gottseidank kein Zusatznutzen APOTHEKE ADHOC, 04.09.2015 09:31 Uhr

Berlin - 

Eylea (Aflibercept) ist auch in der vierten Indikation am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gescheitert. Die Prüfer hatten einen Vergleich mit Lucentis (Ranibizumab, Novartis) gefordert, weil dies nach ihrer Recherche derzeit die vorrangige Behandlungsoption darstellt. Doch Bayer hatte den Wirkstoff stattdessen mit der Lasertherapie verglichen – und dann selbst darauf gedrängt, dass diese Option ausgeblendet wird.

Eylea ist seit November 2012 zur Behandlung der neovaskulären (feuchten) altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) zugelassen. Im August 2013 folgte als zweite Indikation die Therapie einer Visusbeeinträchtigung aufgrund eines Makulaödems infolge eines retinalen Venenverschlusses (RVV) vom Typ des Zentralvenenverschlusses (ZVV). Im August 2014 kam die Visusbeeinträchtigung aufgrund eines diabetischen Makulaödems (DMÖ) hinzu. Bei allen drei Anwendungsgebieten war der Hersteller Bayer wegen seiner Alleingänge beim Studiendesign abgestraft worden.

Der Venenastverschluss (VAV) als zweite Form der RVV wurde erst im März diesen Jahres aufgenommen. Bayer hatte eine Studie vorgelegt, in der 91 Patienten mit Aflibercept und 92 Patienten mittels Photokoagulation behandelt wurden. Durch die Bestrahlung werden unerwünschte neue Blutgefäße verödet; außerdem werden Zellen zerstört, was den Sauerstoffverbrauch und damit die Bildung des Wachstumsfaktors VEGF reduziert. Zusätzlich wird weniger Flüssigkeit in der Netzhaut eingelagert.

Die Studie dauerte insgesamt 52 Wochen, Patienten im Interventionsarm erhielten in den ersten 24 Wochen monatlich 2 mg Aflibercept intravitreal injiziert. Patienten im Kontrollarm erhielten zu Studienbeginn eine Lasertherapie. Die Patienten des Interventionsarms erhielten zu Studienbeginn eine Scheinlaserbehandlung, die Patienten des Kontrollarms monatliche Scheininjektionen.

Laut G-BA kommt aber alleine Ranibizumab als zweckmäßige Vergleichstherapie in Betracht: Zwar seien sowohl die Lasertherapie, die früher als Standardtherapieverfahren bei VAV eingesetzt wurde, als auch Dexamethason als intravitreales Implantat Therapieoptionen. Nach Prüfung der Evidenz lasse sich aber ein Vorteil von Ranibizumab gegenüber der Lasertherapie in der erstmaligen Behandlung sehen, so der G-BA.

Bayer drängte dann in der mündlichen Anhörung selbst darauf, dass die Lasertherapie als Vergleich nicht anerkannt wird. Ein möglicher Grund: Während die Behandlung mit Aflibercept und Ranibizumab jeweils rund 1100 Euro kostet, liegen die Aufwendungen für den laserchirurgischen Eingriff bei gerade einmal 120 Euro. Fehlt der Zusatznutzen, wird das Medikament einer Festbetragsgruppe zugeordnet oder auf Grundlage der Vergleichstherapie verhandelt.

Kathrin Vogler, Arzneimittelexpertin der Linksfraktion, hatte bereits vor einem Jahr darauf hingewiesen, dass Hersteller den Festbetrag als Rettungsanker nutzten und kalkuliert Daten verweigerten, um ein komplett negatives Votum zu verhindern. Vogler zitierte den G-BA-Vorsitzenden Josef Hecken, der die fehlende oder unvollständige Einreichung von Dossiers als „in der überwiegenden Zahl der Fälle als beabsichtigt“ einstuft. Das sei dann problematisch, wenn das neue Präparat schlechter sei als die Vergleichstherapie. „Eine derartige Bewertung würde zweifelsohne in der Verordnungspraxis der Ärzte ihren Niederschlag finden und die Umsatzentwicklung des Unternehmens belasten“, zitiert die Linke Hecken.

Damit hat Aflibercept nur in der Krebstherapie einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen attestiert bekommen. Hier hatte die US-Biotechfirma Regeneron die Lizenz an Sanofi vergeben. Zaltrap wird in Kombination mit einer Chemotherapie, bestehend aus Irinotecan/5-Fluorouracil/Folinsäure (FOLFIRI), angewendet bei Erwachsenen mit metastasiertem kolorektalem Karzinom (MCRC), das unter oder nach einem Oxaliplatin-haltigen Regime fortgeschritten ist.

Laut Arzneiverordnungsreport gab es bei Eylea 2013 rund 24.000 Verordnungen auf Kassenrezept; auf Basis der Nettopreise zahlten die Kassen 26 Millionen Euro. Lucentis kam im gleichen Zeitraum auf 81.000 Verordnungen im Wert von 87 Millionen Euro.

Laut Bayer kommt Eylea in der Indikation AMD für 305.000 Patienten infrage, bei DMÖ für 130.000 Patienten. Bei ZVV rechnet der Konzern mit 20.000 Betroffenen, bei VAV sind es demnach zwischen 23.000 und 60.000.