Rabattverträge

Esmya: Rabattvertrag mit 13 Kassen APOTHEKE ADHOC, 03.06.2019 08:46 Uhr

Myom-Tabletten: Gedeon Richter gewährt mit der Rabattvereinbarung von Esmya 2,1 Millionen Versicherten einen Rabatt auf das Originalpräparat. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Gedeon Richter hat nach §130a SGB V eine Rabattvereinbarung der Myom-Tablette Esmya abgeschlossen. Ab sofort gewährt der Hersteller 13 Krankenkassen mit insgesamt 2,1 Millionen Versicherten einen Nachlass auf das Präparat. Den Patientinnen mit symptomatischen Gebärmuttermyomen steht das Originalpräparat damit in rabattierter Form zur Verfügung.

Der Abschluss des Vertrages soll die Bedeutung des selektiven Progesteron-Rezeptor-Modulators Esmya sowie seines Wirkstoffes Ulipristalacetat (UPA) zeigen. Die Lieferbeziehungen mit den Krankenkassen werden ausschließlich über das Inland abgewickelt. Zu den teilnehmenden Kassen gehören BKK 24, BKK EWE, BKK Gildemeister Seidensticker, BKK Melitta Plus, BKK Mobil Oil, BKK Public, BKK Salzgitter, TUI BKK, BKK Werra-Meissner, Brandenburgische BKK, SVLFG, TBK Thüringer Betriebskrankenkasse, sowie die WMF Betriebskrankenkasse.

Esmya ist seit 2012 in der EU für die Behandlung von nicht-kanzerogenen Wucherungen der Gebärmutter bei Frauen bis zum Erreichen der Menopause zugelassen. Die orale Therapie kommt bis zu drei Monate lang vor der Operation und der Entfernung der Myome zum Einsatz. Der Wirkstoff kommt zudem als Notfallkontrazeptivum zum Einsatz. In Zusammenhang mit der Einnahme von Esmya wurden schwere Leberschädigungen dokumentiert. Für das Arzneimittel wurden daher im vergangenen Jahr einige Anwendungsbeschränkungen beschlossen.

Neu eingeführt wurde auch eine Patientenkarte, die seither jeder Packung des Arzneimittels beiliegt und Informationen zu den Leberfunktionstests liefert. Patientinnen sollten für Symptome einer möglichen Leberschädigung sensibilisiert werden: Bemerken die Frauen unter Esmya beispielsweise Müdigkeit, eine Gelbfärbung der Haut, dunklen Urin, Übelkeit oder Erbrechen, sollte ein Arzt konsultiert werden. In diesen Fällen sind die Behandlung abzubrechen, die Patientin zu untersuchen und ein Leberfunktionstest durchzuführen.