Fahrsicherheit

Epileptiker wegen Autounfall vor Gericht dpa/APOTHEKE ADHOC, 08.05.2012 11:36 Uhr

Berlin - 

Nach einem schweren Unfall mit vier Toten in Hamburg muss sich ein Autofahrer vor Gericht verantworten. In seinem Blut war ein Medikament gegen epileptische Anfälle nachgewiesen worden. Für Epilepsie-Patienten hatte die Bundesanstalt für Straßenwesen 2009 feste Richtlinien aufgestellt.

Für die Fahrerlaubnis gilt seither, dass eine Epilepsie-Erkrankung angegeben werden muss: Die Straßenverkehrsbehörden fragen im Antragsformular für einen Führerschein nach chronischen Krankheiten und Epilepsie. Epileptiker sollten wahrheitsgemäß antworten und am besten das Attest eines Facharztes beilegen. Die Behörden entscheiden dann, ob ein weiteres Gutachten erforderlich ist.

Nach einem ersten epileptischen Anfall muss ein Arzt feststellen, ob es ein Gelegenheitsanfall war oder ob es sich um eine beginnende Epilepsie handelt. Bei einem ersten, einmaligen Anfall ohne Verdacht auf Epilepsie wird der Führerschein für mindestens sechs Monate kassiert.

In der Regel dürfen Epileptiker nicht am Steuer eines Autos sitzen. Ausnahme: Mindestens ein Jahr ohne Anfall, auch bei Medikamenteneinnahme – und keine Nebenwirkungen von Therapien, die Probleme beim Fahren machen könnten. Bei einer langjährigen Epilepsie ohne medikamentöser Therapie, erhält ein Autofahrer seinen Führerschein erst nach mindestens fünf Jahren ohne Anfall zurück.