Mögliche Monotherapien

Epilepsie in der Schwangerschaft

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Berlin -

Nicht alle Antiepileptika eignen sich für Schwangere. Insbesondere der Wirkstoff Valproinsäure kann Auswirkungen auf die neurologische Entwicklung des Ungeborenen haben. Zuletzt hatte Frankreichs Justiz ein Ermittlungsverfahren gegen Sanofi wegen des umstrittenen Antiepileptikums Depakine (Valproinsäure) eingeleitet. Nun wurde erstmalig eine großangelegte Kohortenstudie zu den möglichen Folgen einer pränatalen Exposition gegenüber Antiepileptika durchgeführt. Bisher gilt Lamotrigin als Mittel der Wahl.

In einer nationalen Kohorten-Studie in Frankreich wurden nun erstmals die potenziellen Folgen einer pränatalen Exposition gegenüber antiepileptischen Arzneistoffen untersucht. Grundlage der Studie waren Daten der nationalen Gesundheitsversicherung, in der rund drei Viertel der Bevölkerung versichert sind. Insgesamt wurden Daten von 9000 Kindern ausgewertet. Alle waren einer pränatalen Exposition mit einem antiepileptischen Wirkstoff ausgesetzt.

Die Forscher wollten ein besseres Verständnis für den Zusammenhang zwischen Medikation und Auswirkungen auf das Kind erhalten. Im Fokus der Studie stand der Vergleich von Lamotrigin zu anderen antiepileptischen Arzneimitteln. Lamotrigin gilt bisher als Mittel der Wahl innerhalb einer Schwangerschaft. In die Studie eingeschlossen wurden Kinder, die zwischen 2011 und 2014 geboren wurden und deren Mütter laut Gesundheitsversicherung in der Schwangerschaft eine antiepileptische Monotherapie erhielten. Die gesundheitliche Entwicklung der Kinder wurde bis zum 31.12.2016 überprüft.

9034 Kinder erfüllten alle Einschlusskriterien und konnten in die Studie miteingeschlossen werden. Die Anzahl der Kinder teilte sich pro Wirkstoff wie folgt auf: Lamotrigin: 2916 Kinder, Pregabalin: 1627 Kinder, Clonazepam: 1246 Kinder, Valproinsäure: 991 Kinder, Levetiracetam: 621 Kinder, Carbamazepin: 502 Kinder, Topiramat: 477 Kinder, Gabapentin: 378 Kinder und Oxcarbazepin: 143 Kinder. 133 Kinder waren während der Schwangerschaft keinem Wirkstoff ausgesetzt. Nur Valproinsäure war mit einem erhöhten Risiko für einen der genannten Endpunkte assoziiert. Im Rahmen der Studie konnten erstmals Daten zu verschiedenen Wirkstoffen erhoben werden, über die es bislang keine oder nur wenige Literaturangaben gibt. Ein Kritikpunkt an der Studie ist jedoch die Nachbeobachtungszeit: Sechs Jahre ab Geburt seien zu kurz, um ein abschließendes Urteil bilden zu können, bemängeln Mediziner. Auch die Autoren empfehlen längere Nachbeobachtungszeiträume bei Folgestudien.

Valproinsäure/ Valproat

Valproat kann bei Neugeborenen zu Geburtsschäden, zu einem erhöhten Risiko für Autismus, geistiger oder körperlicher Behinderung führen. Deshalb dürfen Valproate bei Frauen im gebärfähigen Alter nur noch bei ausbleibendem Therapieerfolg aller Alternativen und erfolgter Risikoaufklärung verordnet werden. Zuletzt hatte Frankreichs Justiz ein Ermittlungsverfahren gegen Sanofi wegen des umstrittenen Antiepileptikums Depakine (Valproinsäure) eingeleitet. Als Folge veröffentlichten die Hersteller Sanofi, Desitin und Aristo Ende Februar einen gemeinsamen Informationsbrief.

Die Hersteller nehmen Bezug auf den Rote-Hand-Brief vom 9. November 2018. Die erneute Versendung des Briefes soll Ärzte und Patienten für das Thema sensibilisieren. Im damaligen Rote-Hand-Brief informierte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) über wichtige neue Gegenanzeigen, verschärfte Warnhinweise und Maßnahmen zur Vermeidung einer Valproat-Exposition während der Schwangerschaft bei Frauen im gebärfähigem Alter. Angewendet werden soll Valproat demnach nur noch bei Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter, wenn andere Behandlungen nicht wirksam sind oder nicht vertragen werden. Bei Kindern, die im Mutterleib Valproat ausgesetzt waren, besteht ein hohes Risiko für schwerwiegende Entwicklungsstörungen (in bis zu 30 bis 40 Prozent der Fälle) und angeborene Missbildungen (in ungefähr 10 Prozent der Fälle).

Compliance auch von Nebenwirkungen abhängig

Damit eine Therapie konsequent durchgezogen wird, ist die Verträglichkeit des Präparates besonders wichtig. Anderenfalls kann die Compliance erheblich beeinträchtigt werden: Die Medikation wird nur unregelmäßig eingenommen oder auf eigene Faust gänzlich abgesetzt – dadurch wird der Therapieerfolg gefährdet. Viele Antiepileptika besitzen gravierende Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit anderen Arzneistoffen, weshalb die Therapie schwierig sein kann. Mithilfe von Daten einer Kohortenstudie des Glasgower Epilepsiezentrums – der sogenannten „Glasgow-Kohorte“ – wurde geprüft, welche unerwünschten Arzneimittelwirkungen zu einer Ablehnung der Therapie führten. Am häufigsten gaben die Teilnehmer Nebenwirkungen des zentralen Nervensystems als Abbruchgrund an – in 35 Prozent der Fälle waren Schwindel, Somnolenz & Co. der Auslöser. Außerdem führten einige psychische Gründe, Hautirritationen und Magen-Darm-Probleme an – diese waren jedoch seltener. Am häufigsten wurden Therapien mit Oxcarbamazepin und Topiramat abgebrochen, am seltensten Therapien unter Lamotrigin.

 

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