Nehmen Schwangere im letzten Trimenon Antipsychotika ein, können bei ihren Neugeborenen Entzugserscheinungen auftreten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte daher bereits im November 2011 ein Stufenplanverfahren eingeleitet. Ab Ende November müssen die Produktinformationen mit entsprechenden Hinweisen versehen werden.
Die Fachinformationen sollen künftig darauf hinweisen, dass bei den Neugeborenen extrapyramidale Symptome auftreten können. Außerdem soll auf mögliche Entzugserscheinungen hingewiesen werden. Dauer und Schwere der Nebenwirkung können dem BfArM zufolge nach der Entbindung variieren.
Außerdem seien Berichte über Agitiertheit, Atemnot, erhöhten oder erniedrigten Muskeltonus, Somnolenz, Tremor oder Störungen bei der Nahrungsaufnahme bekannt geworden. Neugeborene, deren Mütter Antipsychotika einnehmen, sollten daher sorgsam überwacht werden.
Das BfArM fordert die Produktinformationen der Präparate mit Amisulprid, Aripiprazol, Asenapin, Benperidol, Bromperidol, Chlorprothixen, Clozapin, Flupentixol, Fluphenazin, Fluspirilen, Haloperidol, Levomepromazin, Melperon, Olanzapin, Paliperidon, Perazin, Perphenazin, Pimozid, Pipamperon, Promethazin, Prothipendyl, Quetiapin, Risperidon, Sertindol, Sulpirid, Thioridazin, Tiaprid, Ziprasidon, Zotepin und Zuclopenthixol zum 30. November zu ändern.
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