Erhöhen Semaglutid und andere GLP-1-Rezeptor-Agonisten das Risiko für Schilddrüsenkrebs? Der Sicherheitsausschuss (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) ist dieser Frage nachgegangen und gibt nun Entwarnung.
GLP-1-Rezeptor-Agonisten wie Semaglutid und Liraglutid sorgen schon seit Monaten für Wirbel. Denn Arzneimittel mit den Wirkstoffen sind durch den Hype als Abnehmwunder knapp. Inzwischen sind sogar Fälschungen von Ozempic (Semaglutid) und Saxenda (Liraglutid) im Umlauf. Außerdem kam im Laufe des Jahres der Verdacht auf, dass Semaglutid und Co. das Risiko für Schilddrüsenkrebs erhöhen könnten. Nun sorgt der PRAC für Klarheit: Es könne derzeit kein Zusammenhang zwischen Schilddrüsenkrebs und den GLP-1-Rezeptor-Agonisten festgestellt werden.
„Im Januar 2023 erörterte der Sicherheitsausschuss (PRAC) der EMA einen Sicherheitshinweis für Arzneimittel aus der Klasse der Glucagon-like Peptide-1 (GLP-1)-Rezeptor-Agonisten, darunter Arzneimittel mit dem Wirkstoff Semaglutid (Ozempic, Rybelsus, Wegovy), nachdem eine Studie veröffentlicht worden war […], die auf ein erhöhtes Risiko für Schilddrüsenkrebs bei der Verwendung dieser Arzneimittel bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 hinweist“, erklärte ein Sprecher Ende Juni.
Daraufhin wurde neben einer schriftlichen Befragung der Zulassungsinhaber für entsprechende Arzneimittel mit den Wirkstoffen auch ein Sicherheitsverfahren eingeleitet, bei dem alle verfügbaren Daten zu einem erhöhten Risiko für Schilddrüsenkrebs bei Patient:innen unter GLP-1-Rezeptor-Agonisten geprüft wurden.
Nun ist die Untersuchung abgeschlossen. Das Ergebnis: Man sei zu dem Schluss gekommen, „dass die verfügbaren Beweise keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Glucagon-ähnlichen Peptid-1-Rezeptoragonisten (GLP-1) – Exenatid, Liraglutid, Dulaglutid, Semaglutid und Lixisenatid – und Schilddrüsenkrebs belegen“, heißt es in einer Mitteilung. Eine Anpassung der Produktinformationen um den Hinweis auf ein erhöhtes Risiko für Schilddrüsenkrebs im Zusammenhang mit GLP-1-Rezeptor-Agonisten wie Semaglutid und Co. ist folglich nicht notwendig. „Derzeit ist der PRAC der Ansicht, dass aufgrund der verfügbaren Daten keine Aktualisierungen der Produktinformationen gerechtfertigt sind.“
Allerdings sind die Zulassungsinhaber der entsprechenden Arzneimittel angehalten, das Auftreten unerwünschter Wirkungen weiter genau zu beobachten und falls nötig zu melden.
APOTHEKE ADHOC Debatte