Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will Engpässe bei Krebsmedikamenten mit einer höheren Diversifizierung der Lieferketten entgegenwirken. Aus Sicht von Pro Generika kein Gamechanger.
Bei Ausschreibungen von ambulant verordneten Krebsmitteln soll künftig mindestens ein Hersteller berücksichtigt werden, der eine europäische Wirkstoffquelle hat. Für Onkologika, die im Krankenhaus verabreicht werden, gilt die Vorgabe jedoch nicht. Darum wird sich die Gesamtlage auch nicht entscheidend verändern, ist Pro Generika sicher. „Dies wird Engpässe wie beim Brustkrebsmittel Tamoxifen oder bei Chemotherapien aber nicht verhindern.“
Die Regelung „ignoriert weiterhin ein Riesenproblem: Das deutsche Gesundheitssystem zahlt für lebensrettende Krebsarzneien oft nur Centbeträge – und das macht die Lage fragil“, so Geschäftsführer Bork Bretthauer.
Der Grund: Der Lieferengpass bei Tamoxifen Anfang 2022 hätte durch die Vorgabe nicht verhindert werden können, denn der selektive Estrogenrezeptormodulator wird in Europa produziert. Vielmehr ist der Erstattungspreis Auslöser für den Engpass, denn für 8,80 Euro pro Dreimonatspackung kann kaum ein Hersteller diese aufwändige Produktion stemmen. Vor rund zwei Jahren hatte sich ein Hersteller vom Markt zurückgezogen.
Was es braucht, sind dringend Anreize, damit sich wieder mehr Unternehmen an der Versorgung beteiligen. „Es braucht bessere Bedingungen für alle Krebsmedikamente, um die strukturellen Probleme endlich richtig zu lösen“, so der Appell von Pro Generika.
Hinzukommt, dass eine weitere Maßnahme aus dem BMG die Engpässe verschärfen könnte. Gemeint ist die Möglichkeit von exklusiven Rabattverträge bei biologischen Krebsmitteln. Nur der günstigste Hersteller erhält den Zuschlag. Ein Punkt, der schon lange kritisiert wird, denn das Beispiel Generika zeigt, dass vor allem Exklusivverträge zu Versorgungsproblemen geführt haben.
„Es ist nicht mehr zu erklären”, sagt Bretthauer. „Bei einigen Krebsmitteln schafft die Politik das Hauptsache-Billig-Prinzip ab, bei anderen führt sie es neu ein. Das ist ein Schlingerkurs, der das Ziel Versorgungssicherheit längst aus den Augen verloren hat.”
Für die Herstellung von parenteralen Zubereitungen mit biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln sollen Apotheken wirkstoffbezogen ein preisgünstiges Produkt auswählen. Liegt ein Rabattvertrag vor, ist die Wirtschaftlichkeit gegeben und es muss kein weiterer Kostenvergleich stattfinden. Liegt kein Rabattvertrag für das Biologikum vor, kommt die Hilfstaxe zum Tragen. Ein Austausch auf ein preisgünstigeres Produkt setzt voraus, dass das verordnete Präparat mit dem von der Apotheke verarbeiteten Fertigarzneimittel mindestens in denselben Applikationsarten sowie einem Anwendungsgebiet übereinstimmt.
Eine Ersetzung kann laut Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) grundsätzlich im Verhältnis eines Referenzarzneimittels zu seinen Biosimilars sowie zwischen Biosimilars untereinander erfolgen. Allerdings nur, wenn diese mit Bezug auf dasselbe Referenzarzneimittel zugelassen sind. Hier kommt die Anlage VIIa der Arzneimittel-Richtlinie ins Spiel.
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