EMA: Echinacea-Studien fehlen Karoline Schumbach, 21.08.2012 15:19 Uhr
Die britische Arzneimittelbehörde empfiehlt, Echinacea-Präparate aufgrund des schlechten Nutzen-Risiko-Verhältnisses nicht bei Kindern unter zwölf Jahren anzuwenden und stützt sich dabei unter anderem auf einen Bericht der Europäischen Arzneimittelagentur EMA . Demnach gibt es keine ausreichende Studienlage für diese Altersgruppe. Lediglich eine Untersuchung mit einem kombinierten Kräuterextrakt konnte gefunden werden.
In dem Bericht wird auf eine zwölfwöchige Studie bei Kindern zwischen ein und fünf Jahren hingewiesen. Insgesamt 430 Kinder waren in die Studie eingeschlossen worden und hatten zur Vorbeugung von Erkältungskrankheiten einen Kräuterextrakt oder Placebo erhalten. Der Kräuterextrakt hatten neben 50 mg/ml Echinacea auch 50mg/ml Propolis und 10mg/ml Ascorbinsäure enthalten war zweimal täglich gegeben worden.
Nebenwirkungen waren selten, mild und gingen vorüber. Ein präventiver Effekt des Kräuterextrakts konnte zwar beobachtet werden; allerdings sei unklar, auf welchen Bestandteil dieser zurückzuführen sei, so die EMA. Aufgrund der mangelnden Daten hat sich eine Anwendung der EMA zufolge bei Kindern unter zwölf Jahren nicht bewährt.
Auch verschiedene klinische Studien an Erwachsenen lieferten keine direkten Wirksamkeitsnachweise: So konnte kein präventiver Effekt von Echinacea angustifolia allein oder in Kombination mit Echinacea pupurea bei Erkältungskrankheiten festgestellt werden. Lediglich in Kombination mit Lärchenarabinogalactan konnte eine verbesserte Vitalität und seelische Gesundheit festgestellt werden.
Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt es auf europäischer Ebene verschiedene Monographien zu pflanzlichen Stoffen der Gattung Echinacea. Bei aktuellen und zukünftigen Entscheidungen werde das BfArM den Monografien der EMA folgen. Demnach sehen diese zum Beispiel für Echinacea purpurea für den well-established use, also den Gebrauch aufgrund produktspezifischer Studien, eine Gegenanzeige für Kinder unter einem Jahr und einen Warnhinweis für Kinder zwischen ein und zwölf Jahren vor.
Da für die in Deutschland zugelassen Präparate unter anderem auch zusätzlich Anwendungsbeobachtungen an Kindern vorgelegt wurden, aus denen kein weiteres Risiko bekannt wurde, sei eine allgemeine Einschränkung bei dem jetzigen Sachstand nicht vorgesehen, so das BfArM.