Bislang war der hochdosierte Influenza-Impfstoff Efluelda von Sanofi nur für Patienten ab 65 Jahren zugelassen. Nun wurde die Indikation erweitert: Die Hochdosis-Vakzine darf bereits ab einem Alter von 60 Jahren zum Schutz vor der saisonalen Grippe eingesetzt werden.
In Deutschland ist Efluelda der erste und einzige Influenza-Impfstoff, der besonders hochdosiert ist und damit zur aktiven Immunisierung von Erwachsenen ab einem bestimmten Alter eingesetzt wird. Die Altersgrenze lag bislang bei 65 Jahren, nun wurde sie jedoch im Zuge einer Indikationserweiterung auf 60 Jahre herabgesetzt. Damit kann die Vakzine ab der Saison 21/22 konform zur Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) als neuer medizinischer Standard bei älteren Menschen angewendet werden. Da das Immunsystem im Alter schwächer wird, ist diese Patientengruppe besonders von schweren Verläufen der Influenza betroffen.
„Im Vergleich zu konventionellen Influenza-Impfstoffen wurde für den Influenza-Hochdosis-Impfstoff eine geringfügige, aber signifikante Überlegenheit der Impfeffektivität bei älteren Menschen nachgewiesen“, erläutert die Stiko ihre Empfehlung. Mathematische Modellberechnungen würden zeigen, dass auch bei einer nur geringfügig höheren Impfeffektivität eine relevante Anzahl an Influenza-bedingten Arztkonsultationen, Hospitalisierungen und Todesfällen zusätzlich verhindert werden kann: Pro Saison wären dies durchschnittlich 23.013 zusätzlich verhinderte Influenza-bedingte Arztkonsultationen, 314 Hospitalisierungen und 162 Todesfälle.
Gemäß der Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie und einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Januar haben alle Versicherten ab 60 Jahren Anspruch auf eine Erstattung der Impfung mit einem tetravalenten Hochdosis-Impfstoff gegen Influenza.
„Da die Stiko in ihrer Bewertung insgesamt zu der Einschätzung gelangt, dass Hochdosis- Grippeimpfstoffe einen besseren Schutz vor einer Influenzaerkrankung bieten als andere inaktivierte quadrivalente Influenza-Impfstoffe und somit nach Auffassung der Stiko in Bezug auf das Impfziel generell vorzuziehen sind, bleibt grundsätzlich kein Raum für eine Anwendung ‚konventioneller‘ inaktivierter quadrivalenter Influenza-Impfstoffe innerhalb der GKV. Es ist den Versicherten grundsätzlich nicht zuzumuten, auf eine im Vergleich unterlegene Leistung verwiesen zu werden“, erläutert der G-BA.
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