AMK-Meldung

Ebastin: Wieder ein Kennzeichnungsfehler APOTHEKE ADHOC, 22.05.2019 17:25 Uhr

Ebastin von Aristo muss zurück – auch hier liegt ein Kennzeichnungsfehler vor. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Nachdem bereits Candesartan-comp von Puren und Pregabalin Basics in den vergangenen Wochen aufgrund von Kennzeichnungsfehlern zurück gerufen wurden, schließt sich nun Aristo mit dem gleichen Grund an: Die Ebastin-Umverpackung trägt eine falsche Stärke.

Ebastin Aristo 20 mg, 50 Schmelztabletten, Charge: 2033444

Auf Grund eines Kennzeichnungsfehlers lässt die Firma Aristo das Präparat in der genannten Charge über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zurückrufen. Der Fehler betrifft die Kennzeichnung der Stärken auf der Faltschachtel. Die Wirkstoff-Stärke ist auf der Frontseite mit Blindenschrift nach der Produktbezeichnung im blau hinterlegten Farbbalken fehlerhaft mit „10 mg“ anstelle von „20 mg“ angegeben. Auf allen anderen Seiten ist die korrekte Stärkenbezeichnung von 20 mg aufgedruckt. Auch die Informationen in Blindenschrift und auf der Blister-Rückseite sind korrekt. Weitere Chargen und Packungsgrößen sind nicht betroffen.

Apotheker werden gebeten, Kunden, welche mit dem genannten Präparat versorgt wurden, über die Sachlage zu informieren und eine Rückgabe der Packung zu veranlassen. Die erstmalige Auslieferung der Ware erfolgte ab dem 14. Mai 2019.

Es wird um eine Überprüfung der Lagerbestände und Rücksendung vorhandener Packungen, mittels APG-Formular zur Gutschrift über der pharmazeutischen Großhandel, gebeten.