Als nächste Gruppe innerhalb der Äquivalenzdosen-Tabelle der Arzneimittelkommission (AMK) folgen die oralen Glucocorticoide. Durch die „Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ darf der Apotheker nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgeben. Um die sogenannte Aut-simile-Substitution zu erleichtern, pflegt die AMK entsprechende Übersichten.
Bisher hat die AMK Äquivalenzdosentabellen für folgende zehn Wirkstoffgruppen zu Verfügung gestellt:
Nun wurde die Liste um eine Wirkstoffklasse erweitert:
Neben der jeweiligen Äquivalenzdosis des Arzneistoffes enthalten die Tabellen Angaben zu den empfohlenen Initial- und Erhaltungsdosen in der jeweiligen Indikation. Innerhalb dieser Gruppe wurden folgende Unterteilungen vorgenommen: Glucocorticoide mit kurzer Wirkdauer, Glucocorticoide mit mittellanger Wirkdauer und Glucocorticoide mit langer Wirkdauer. In der ersten Gruppe ist Hydrocortison gelistet. In der zweiten Gruppe sind Cloprednol, Deflazacort, Methylprednisolon, Prednisolon, Prednison und Triamcinolon aufgeführt. Innerhalb der Gruppe der langwirksamen Glucocorticoide wurden die Arzneistoffe Betamethason und Dexamethason berücksichtigt.
Die AMK betont, dass diese Tabellen nur Anhaltspunkte für eine mögliche alternative Dosierung darstellen. Im Einzelfall müssen neben der Indikation auch Wechselwirkungen, die Pharmakokinetik, Kontraindikationen sowie patientenindividuelle Faktoren berücksichtigt werden. Hierfür sollen Apotheken die jeweiligen Fachinformationen heranziehen. Die Vergleichstabellen sollen fortlaufend erweitert werden.
APOTHEKE ADHOC Debatte