Um auch bei fehlenden NSAID beliefern zu können, folgt als nächste Gruppe innerhalb der Äquivalenzdosen-Tabelle der Arzneimittelkommission (AMK) die Gruppe der nichtopioiden Analgetika. Durch die „Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ darf der Apotheker nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgeben. Um die sogenannte Aut-simile-Substitution zu erleichtern, pflegt die AMK entsprechende Übersichten. Bei den Wirkstoffen werden auch Angaben zu pädiatrischen Äquivalenzdosen gemacht.
Bisher hat die AMK Äquivalenzdosentabellen für folgende zwölf Wirkstoffgruppen zu Verfügung gestellt:
Nun wurde die Liste um eine Wirkstoffklasse erweitert:
Innerhalb der verschiedenen Gruppen wurden folgende Wirkstoffe berücksichtigt:
Die AMK betont, dass diese Tabellen nur Anhaltspunkte für eine mögliche alternative Dosierung darstellen. Im Einzelfall müssen neben der Indikation auch Wechselwirkungen, die Pharmakokinetik, Kontraindikationen sowie patientenindividuelle Faktoren berücksichtigt werden. Hierfür sollen Apotheken die jeweiligen Fachinformationen heranziehen. Die Vergleichstabellen sollen fortlaufend erweitert werden.
APOTHEKE ADHOC Debatte