Nun folgen die Betablocker – die Äquivalenzdosen-Tabelle der Arzneimittelkomission (AMK) wird erweitert. Durch die „Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ darf der Apotheker nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgeben. Um die sogenannte Aut-simile-Substitution zu erleichtern, pflegt die AMK entsprechende Übersichten.
Bisher hat die AMK Äquivalenzdosentabellen für folgende acht Wirkstoffgruppen zu Verfügung gestellt:
Nun wurde die Liste um eine Wirkstoffklasse erweitert:
Neben der jeweiligen Äquivalenzdosis des Arzneistoffes enthalten die Tabellen Angaben zu den empfohlenen Initial- und Erhaltungsdosen in der jeweiligen Indikation. Innerhalb dieser Gruppe wurden folgende Wirkstoffe berücksichtigt:
Beta1-selektive Betablocker
Atenolol, Betaxolol, Bisoprolol, Celiprolol, Metoprololtartrat, Metoprololsuccinat, Nebivolol
Nicht selektive Betablocker mit alpha1-Blockade
Carvedilol
Weitere nicht selektive Betablocker
Pindolol, Propranolol
Die AMK betont, dass diese Tabellen nur Anhaltspunkte für eine mögliche alternative Dosierung darstellen. Im Einzelfall müssen neben der Indikation auch Wechselwirkungen, die Pharmakokinetik, Kontraindikationen sowie patientenindividuelle Faktoren berücksichtigt werden. Hierfür sollen Apotheken die jeweiligen Fachinformationen heranziehen. Die Vergleichstabellen sollen fortlaufend erweitert werden.
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