Um auch bei fehlenden Antibiotika für Kinder zeitnah versorgen zu können, folgen diese als nächste Gruppe innerhalb der Äquivalenzdosen-Tabelle der Arzneimittelkommission (AMK). Durch die „Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ darf der Apotheker nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgeben. Um die sogenannte Aut-simile-Substitution zu erleichtern, pflegt die AMK entsprechende Übersichten.
Aufgeführt sind Antibiotika, die für Kinder unter zwölf Jahren und unter 40 kg Körpergewicht (KG) zugelassen sind. Sie werden unterteilt in:
Unter anderem werden folgende Wirkstoffe berücksichtigt: Amoxicillin, Pivmecillinam, Phenoxymethylpenicillin, Flucloxacillin, Cefadroxil, Cefaclor, Cefuroxim, Cefixim, Cefpodoxim, Ciprofloxacin, Azithromycin, Clarithromycin, Erythromycin, Clindamycin, Doxycyclin und Metronidazol.
Bisher hat die AMK Äquivalenzdosentabellen für folgende Wirkstoffgruppen zu Verfügung gestellt:
Die AMK betont, dass diese Tabellen nur Anhaltspunkte für eine mögliche alternative Dosierung darstellen. Im Einzelfall müssen neben der Indikation auch Wechselwirkungen, die Pharmakokinetik, Kontraindikationen sowie patientenindividuelle Faktoren berücksichtigt werden. Hierfür sollen Apotheken die jeweiligen Fachinformationen heranziehen. Die Vergleichstabellen sollen fortlaufend erweitert werden.
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