Keine Alternative

Diamorphin: BMG erklärt Versorgungsmangel

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Versorgungsmangel für diamorphinhaltige Arzneimittel zur Herstellung einer Injektionslösung festgestellt.

Nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) besteht in Deutschland ein Versorgungsmangel mit diamorphinhaltigen Arzneimitteln zur Herstellung einer Injektionslösung. Grundlage ist die Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 Arzneimittelgesetz (AMG). Die Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten.

Diamorphinhaltige Arzneimittel kommen zur Vorbeugung oder Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung zum Einsatz. In der Substitutionsbehandlung der Opiatabhängigkeit wird Diamoprhin ebenfalls angewendet. Das Problem: Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung. Opiatabhängige müssen auf die klassischen Substitutionsmittel wie Polamidon und Methadon umgestellt werden.

Der Wirkstoff Diamorphin gehört zu den halbsynthetischen, stark analgetischen Opioiden und ist die chemische Bezeichnung für Heroin. Die Ausgangssubstanz ist Morphin, welches als natürlicher Bestandteil des getrockneten Milchsaftes aus den Samenkapseln des Schlafmohns (Papaver somniferum) gewonnen wird.

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