Test- und Impfstrategie verbinden

Diagnostika-Verband: Antikörper-Test vor Impfung

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Berlin -

In-vitro-Diagnostika sind gefragt wir nie – die Hersteller haben sich nach Ansicht des Branchenverbands VDGH zu „Playern mit Systemrelevanz“ entwickelt: Seit Beginn der Pandemie hätten sie immer wieder auf die Vorgaben der Politik reagiert und sich auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens eingestellt, so Verbandsvorsitzender Ulrich Schmid und Geschäftsführer Dr. Martin Waler. Neben dem Direktnachweis von Sars-CoV-2 geht die Entwicklung gerade dazu über, Mutationen zu erkennen, um die Ausbreitung der neuen Varianten messen und verfolgen zu können.

Mittlerweile setzt die nationale Teststrategie auf zusätzliche kostenfreie Bürgertests und ein verpflichtendes Testangebot für Arbeitgeber. Im Folgeschritt fordert der VDGH eine Verknüpfung von Test- und Impfstrategie: Insbesondere durch den vermehrten Einsatz von Antikörpertests könnten unentdeckte, bereits durchlaufene Infektionen und ein aufgebauter Infektionsschutz ausgemacht werden. Der VDGH würde auch einen Antikörpertest vor der Impfung empfehlen. Dabei sei es entscheidend, welches Blut verwendet werde: Kapillarblut aus der Fingerbeere sei häufig – insbesondere, wenn es vom Laien abgenommen werde – mit Gewebeflüssigkeit verdünnt, sodass falsch-negative Ergebnisse auftreten könnten. Sicherer sei die Bestimmung mittels Vollblutes – diese Entnahme müsse beim Arzt erfolgen.

Durch die Pandemie ist der Markt der In-vitro-Diagnostika (IVD) in Deutschland 2020 um 26 Prozent gewachsen – um 565 Millionen Euro auf 2,745 Milliarden Euro. Die Infektionsdiagnostik ist hierbei der Wachstumstreiber: Entfielen 2019 noch 10,3 Prozent auf diesen Bereich, waren es 2020 bereits 31,9 Prozent.

Um diesen Sondereffekt bereinigt ist das Volumen dagegen um 70 Millionen Euro gesunken. Andere Bereiche wie Mikrobiologie, klinische Chemie und der Bereich der Histo- und Zytologie waren nämlich negativ. Die Rückgänge in diesen Sparten führt der Verband auf die Lockdown-Phasen und die rückläufige Inanspruchnahme ambulanter und stationärer Gesundheitsleistungen zurück.

 

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