Apothekertag

Apotheker: Cannabis nur auf Rezept

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Düsseldorf -

Für eine Legalisierung von Cannabis haben sich die Delegierten des Deutschen Apothekertages (DAT) zwar nicht ausgesprochen – aber vorbereitet auf die Freigabe wollen sie sein. Sie haben die Politik deshalb aufgefordert, einige Dinge zu beachten. Unter anderem sollen Fertigarzneimittel und Standardrezepturen den Cannabisblüten in ihrer natürlichen Form vorgezogen werden.

Einen entsprechenden Antrag hatte die Landesapothekerkammer Hessen eingebracht. Professor Dr. Theodor Dingermann, Seniorprofessor am Institut für Pharmazeutische Biologie an der Goethe-Universität Frankfurt, erklärte, Joints seien „sicher nicht das Therapeutikum“. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die Asthma-Zigarette, die heute mit Sicherheit auch in keiner Apotheke mehr zu erhalten sei.

Bei Cannabis habe man es mit einer Arzneipflanze zu tun, deren Inhaltsstoffe bekannt seien. Es gebe mit Sativex ein Fertigarzneimittel und mit Dronabinol eine Rezeptursubstanz. Cannabis hingegen sei als solches kein Phytopharmakon. Das sollten die Apotheker klarstellen.

Magdalene Linz, Kammerpräsidentin aus Niedersachsen, wandte ein, dass sie in ihrer Apotheke die Erfahrung gemacht hat, dass Cannabisblüten manchen MS-Patienten tatsächlich besser halfen als die Extrakte. Bei anderen Heilpflanzen gebe es ähnliche Erfahrungen. Ihr saarländischer Kollege Manfred Saar kritisierte, dass der Einsatz von Cannabis zu unkritisch gefordert werde.

Doch die Mehrheit der Apothekerschaft stand hinter dem hessischen Antrag und einem zweiten des geschäftsführenden ABDA-Vorstands. Damit sprachen sich die Delegierten dafür aus, dass Cannabis, das für medizinische Zwecke angewendet wird, die notwendige pharmazeutische Qualität haben muss. Dies könne nur bei einem kontrollierten Anbau bei ständiger Überprüfung der Qualität gewährleistet werden – nicht aber beim Eigenanbau durch die Patienten, heißt es in der Begründung.

Cannabis soll – wie andere Arzneimittel auch – verschreibungspflichtig sein und damit nur in Apotheken abgegeben werden. Nur auf diese Weise könne die Information und Beratung sichergestellt werden, insbesondere über die richtige Anwendung. Außerdem sei nur so zu gewährleisten, dass Patienten qualitativ einwandfreie Produkte erhielten.

Schließlich forderten die Apotheker, dass ärztlich verordnetes Cannabis in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wird, genauso wie die Zubereitungen mit chemisch definierten Cannabinoiden. Es dürfe nicht von der wirtschaftlichen Situation der Patienten abhängen, ob sie Zugang zu einer therapeutisch indizierten Therapie mit Cannabis haben oder nicht.

Die Diskussion um die Legalisierung von Cannabis wird erbittert geführt. Dass Marihuana sowohl als Arzneimittel als auch als Joint Anwendung findet, macht die Beurteilung der Droge nicht einfacher. In einigen Bundesländern gibt es Bestrebungen, Cannabis zu entkriminalisieren. Bremens Regierungschef Carsten Sieling (SPD) hatte sich als erster Ministerpräsident für eine Legalisierung von Cannabis ausgesprochen.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist grundsätzlich für eine Legalisierung von Cannabis, um den Stoff zu entkriminalisieren. Einen freien Verkauf kann er sich aber nicht vorstellen. Auch die Hamburger Landesregierung erwägt, die Gesetzesregeln zum Konsum zu lockern: Justizsenator Till Steffen (Grüne) will das Kiffen zumindest zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen.

Doch über die Frage, ob eine Freigabe von Cannabis als Genussmittel überhaupt sinnvoll ist, wird heftig gestritten. Der Jugendrichter Andreas Müller beispielsweise fordert in seinem Buch „Kiffen und Kriminalität“, den Gesundheits- und Jugendschutz zu verbessern statt Kiffen zu kriminalisieren. Viele Jugendliche würden erst durch das Verbot und die Strafverfolgung zu Opfern. Auch Grünen-Fraktionschef Dr. Anton Hofreiter warnte, dass die Kriminalisierung junge Menschen auf den falschen Weg bringe.

Die Drogen-Beauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), lehnt die Freigabe hingegen ab. „Cannabiskonsum wird zu sehr verharmlost. Dabei ist es alles andere als harmlos“, sagte sie zuletzt mit Bezug auf die Forderung der rot-grünen Landesregierung in Bremen nach einer Freigabe. Mortler bezeichnete das Vorhaben als kontraproduktiv.

In Düsseldorf und Berlin gibt es derzeit konkrete Bestrebungen, die lizenzierte Abgabe von Cannabis zu erlauben. In Berlin hat die Bürgermeisterin des Bezirks Kreuzberg-Friedrichshain, Monika Hermann (Grüne), einen entsprechenden Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt. Die Behörde in Bonn kann laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine entsprechende Ausnahmeerlaubnis erteilen, wenn ein „wissenschaftlicher oder anderer im öffentlichen Interesse liegender Zweck“ verfolgt wird.

Der Antrag mit dem Titel „Regulierter Verkauf von Cannabis in Friedrichshain-Kreuzberg“ wurde Ende Juni beim BfArM eingereicht. Mit ihm soll erreicht werden, dass bestimmte Verkaufsstellen eine Ausnahmegenehmigung zur Abgabe von Marihuana an Volljährige, die in dem Bezirk gemeldet sind, erhalten. „Mit einer entsprechenden Lizenz könnten dann auch Apotheken Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken verkaufen“, hieß es beim zuständigen Bezirksamt.

Auch in Düsseldorf ist geplant, eine Sondergenehmigung vom BfArM zu erhalten. Ziel ist eine „streng regulierte Abgabe von Cannabisprodukten, gekoppelt mit Schutz- und Präventionsangeboten, anstelle des heute kriminalisierten, unkontrollierten Handels“, heißt es in dem Antrag der Grünen. Vorstöße, Cannabis zu legalisieren, gibt es außerdem in Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz.

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