Darmerkrankungen

Vedolizumab: Zusatznutzen nicht belegt

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Berlin -

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erkennt beim Präparat Entyvio (Vedolizumab) keinen Zusatznutzen. Weder für Morbus Crohn noch für Colitis ulcerosa enthalte das vom japanischen Hersteller Takeda eingereichte Dossier geeignete Daten. Deshalb könne der Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Humira (Adalimumab, Abbott) oder Remicade (Infliximab, MSD) nicht bewertet werden. Der G-BA entscheidet im Januar 2015 über den Zusatznutzen.

Laut IQWiG hat Takeda für Patienten, die an Morbus Crohn erkrankt sind, keine randomisierte kontrollierte Studie vorgelegt, die Vedolizumab mit Adalimumab direkt vergleicht. Auch für Patienten mit Colitis ulcerosa enthalte das Dossier keine direkt vergleichende Studie.

Zwar stelle der Hersteller einen adjustierten indirekten Vergleich über einen „Brückenkomparator“ an: Vedolizumab versus Placebo und Adalimumab versus Placebo. Allerdings seien die Populationen der Studien nicht ausreichend ähnlich, weil sich das Design unterscheide: Bei der Vedolizumab-Studie seien nur diejenigen Patienten weiterbehandelt worden, die auf Vedolizumab angesprochen hätten, in den beiden Adalimumab-Studien dagegen alle. Zudem seien die unerwünschten Ereignisse in der Vedolizumab-Studie nicht angemessen analysiert worden.

Takeda kritisiert die Entscheidung: Die europäische Arzneimittelbehörde EMA habe auf den therapeutischen Bedarf hingewiesen. Auch Ärzte bestätigten den Zusatznutzen. „Mit Entyvio können wir therapeutische Lücken in der Gastroenterologie schließen“, so Deutschlandchef Jean-Luc Delay. „Es ist ein hervorragendes Medikament. „Wir sehen einen Zusatznutzen aufgrund des neuen, darmselektiven Wirkmechanismus und der dadurch zu erwartenden Vorteile bei der Verträglichkeit.“

„Die Bewertung ist für Takeda enttäuschend“, sagte Dr. Gundula Schneidewind, Leiterin Market Access bei Takeda. Jedoch sei die Entscheidung des IQWiG zu erwarten gewesen: Das heutzutage geforderte Studiendesign entspreche nicht dem, was mit europäischen und amerikanischen Behörden vereinbart sei.

„Da keine Vergleichsstudien zwischen Vedolizumab und Adalimumab existieren, konnten wir den Zusatznutzen nur über einen adjustierten indirekten Vergleich der beiden Wirkstoffe gegenüber Placebo nachweisen. Unsere Daten zeigen hier klar, dass Vedolizumab bei vergleichbarer Wirksamkeit eine höhere Verträglichkeit, sprich weniger Nebenwirkungen aufweist“, so Schneidewind.

Die Erfahrungen mit indirekten Vergleichen im Rahmen der AMNOG-Nutzenbewertung hätten gezeigt, dass die grundsätzliche Akzeptanz gering sei. Adjustierte indirekte Vergleiche seien vom IQWiG bislang stets wegen methodischer Aspekte abgelehnt worden, etwa wegen nicht übereinstimmender Studienpopulationen, unterschiedlicher Behandlungszeitpunkte, abweichender Verabreichung des Wirkstoffs oder fehlender Veröffentlichung von Studienergebnissen der Vergleichssubstanz.

Der Zusatznutzen von Vedolizumab gegenüber Adalimumab bei Anti-TNF-α-naiven Patienten zeige sich, so Takeda, im indirekten Vergleich bei Colitis ulcerosa durch vergleichbare klinische Effektivität bei geringerem Schaden. So sei das Risiko für schwerwiegende Nebenwirkungen um 39 Prozent geringer. Die Zahl der Studienabbrecher aufgrund von Nebenwirkungen sinke um 85 Prozent. Auch bei Morbus-Crohn-Patienten bestätigten die Studienergebnisse die gute Verträglichkeit von Vedolizumab.

Entyvio ist seit Mai 2014 für Patienten zugelassen, die an einer mittelschweren bis schweren Form von Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind. Vedolizumab kommt infrage, wenn eine herkömmliche Behandlung, etwa mit einem Tumor-Nekrose-Faktor-a-Antagonisten, nicht vertragen wird oder die Beschwerden nicht ausreichend lindert.

Seit dem 15. Juli ist Vedolizumab unter dem Namen Entyvio in Deutschland verfügbar. Vom Markt nehmen will Takeda das Präparat nicht. Die Therapiekosten bewegten sich trotz noch ausstehender Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband im Rahmen einer Behandlung mit Anti-TNF-α-Präparaten.

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