Um den Lieferengpässen zu begegnen, dürfen ab Februar Cotrimoxazol-Säfte auch in englischer Aufmachung importiert werden. Zuvor war bereits der Import aus Italien erlaubt worden. Die neuen Produkte haben auch schon eine eigene PZN.
Aufgrund der aktuellen Lieferengpässe gestattet das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) ab Februar den Import von Cotrimoxazol-Suspensionen (Sulfamethoxazol/Trimethoprim) zum Einnehmen aus Großbritannien. Die Maßnahme ist vorerst bis zum 31. März 2024 befristet.
Eine deutsche Produktinformation und das Informationsschreiben des Herstellers Aspen soll den Lieferungen laut Arzneimittelkommision (AMK) beiliegen, die Gebrauchsinformation in deutscher und englischer Sprache könne aber auch online beim BfArM abgerufen werden. Die Arzneimittel müssen nicht umverpackt werden.
Für die Importe wurden schon zum 1. Dezember eigene Pharmazentralnummern (PZN) in der Lauertaxe hinterlegt. Diese werden laut Hersteller nicht auf den Packungen zu sehen sein, einen Verweis auf die PZN werde es aber auf dem Lieferschein und der Rechnung geben. Belieferte Rezepte sollten mit der jeweils für den Import vergebenen PZN bedruckt werden.
Konkret geht es dabei um die Produkte:
Die Indikationen der Wirkstoffkombination sind eine Vielzahl von Infektionen, wie zum Beispiel Infektionen der oberen und unteren Atemwege, HNO-Infektionen (ausgenommen Streptokokken-Angina), Infektionen der Nieren oder der ableitenden Harnwege.
Laut Hersteller sind die Produkte vergleichbar mit den deutschen Zulassungen zu Eusaprim K und E Suspension. Die Packungen sind serialisiert und deshalb bei Abgabe auszubuchen.
APOTHEKE ADHOC Debatte