Ausnahmeregelung bei Antibiotika

Cotrimoxazol: Einzelimporte gegen Engpass

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Berlin -

Lieferengpässe führen in Apotheken vermehrt zu Hürden bei der Abgabe. Auch bei wichtigen Antibiotika wie Cotrimoxazol bestehen Lieferschwierigkeiten – und das bereits seit längerem. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erlaubt Apotheken nun den Bezug und die Abgabe von ausländischer Ware als Einzelimport.

Manche Lieferengpässe wollen einfach nicht enden. Bei Cotrimoxazol – einer Fixkombination aus Trimethoprim und Sulfamethoxazol – gibt es bereits seit zwei Jahren Probleme. Suspensionen zum Einnehmen und auch Injektionslösungen sind schon länger nicht zu bekommen, und auch bei Tabletten besteht mittlerweile ein Lieferengpass. Entsprechend schwierig ist die Versorgung von Patient:innen. Eine Entspannung ist noch nicht in Sicht: Der Engpass könnte noch bis zum Jahresende oder sogar bis Mitte 2023 andauern.

Einzelimport soll Versorgung sicherstellen

Das BfArM ermöglicht Apotheken daher nun den Bezug und die Abgabe eines Einzelimportes gemäß § 73 Arzneimittelgesetz (AMG). Dadurch kann ein Kontingent an ausländischer Ware bezogen werden, um die Versorgung zu gewährleisten. Der Bezug läuft über die internationalen Apotheken. Im Fokus stehen die Lösung zum Einnehmen sowie die Injektionslösung der Firma Eumedica. Sie kann in verschiedenen Aufmachungen in die deutschen Apotheken kommen: Englisch/Arabisch, Norwegisch, Französisch, Englisch/Russisch, Niederländisch, Serbisch sowie Griechisch.

Cotrimoxazol wird bei verschiedenen bakteriellen Infektionen eingesetzt – die Fixkombination befindet sich auf der Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Unter anderem werden Infektionen der oberen und unteren Atemwege, HNO-Infektionen (ausgenommen Streptokokken-Angina), sowie Infektionen der Nieren und der ableitenden Harnwege mit dem Antibiotikum behandelt. Ist Cotrimoxazol nicht verfügbar, muss der/die Ärzt:in im Einzelfall entscheiden, welcher Wirkstoff als Alternative für die vorliegende Infektion in Frage kommt.

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