Bürokratische Hürden und fehlende Kombiimpfung

Coronaimpfung: Nachfrage noch gering dpa/ APOTHEKE ADHOC, 01.10.2024 09:48 Uhr

Eine Befragung der AOK Hessen zeigt, dass viele Menschen einer Impfung in der Apotheke offen gegenüberstehen. Allerdings würden nur 6 Prozent hauptsächlich eine Apotheke aufsuchen. Foto: Shotprime Studio/stock.adobe.com
Hofheim/Bad Homburg - 

Corona, Grippe, RSV – Die hessischen Hausärzte haben mit den Schutzimpfungen für Herbst und Winter begonnen, sehen jedoch Verbesserungspotenzial bei Angebot und Logistik. Die Nachfrage nach Corona-Impfungen sei sehr verhalten, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbands Hessen, Christian Sommerbrodt. Eine Befragung der AOK Hessen ergab zudem, dass viele Menschen im Land kein Problem mit einer Impfung in der Apotheke hätten.

Die Auffrischungsimpfungen für Corona und Influenza seien bereits im September gestartet. „Leider gibt es immer noch keine Kombiimpfung“, bemängelt Sommerbrodt. Auch dass Ärzte den Biontech-Impfstoff gegen Covid-19 immer noch in Mehrdosisbehältern kaufen müssen, ärgert die Hausärzte. Dadurch müssen jeweils sechs Dosen gemeinsam verarbeitet werden, was die Terminvergabe erschwert.

Dritter Punkt: Es gibt den hessischen Hausärzten zufolge aktuell noch keine Impfvereinbarung zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder und den gesetzlichen Krankenkassen. Ohne sie können die Ärzte nicht mit den Kassen direkt abrechnen.

Patienten müssen Geld vorschießen

„Die Impfvereinbarung zu den Corona-Impfungen wurde letztes Jahr in den meisten Bundesländern nur für ein Jahr geschlossen, weil man letztes Jahr noch davon ausging, dass es dieses Jahr eine Kombiimpfung für Influenza und Corona geben könnte“, erklärt Sommerbrodt. „Deshalb ist aktuell die Corona-Impfung eine Privatleistung für die gesetzlich Versicherten, obwohl die gesetzlich Versicherten darauf einen Rechtsanspruch haben.“

Die Ärzte müssen die Impfung derzeit also privat mit dem Patienten abrechnen, diese müssen dann die Rechnung bei der Kasse einreichen und bekommen danach das Geld zurück. Immerhin: „Der Impfstoff selbst wird aktuell immer noch über den Bund bezogen. Dafür entstehen den Patienten keine Kosten“, erklärt Sommerbrodt. Es geht also nur um das Honorar für die Impfung selbst – zwischen 20 und 30 Euro.

RSV-Impfung

Dass die Impfvereinbarung so lange auf sich warten lässt, liegt Sommerbrodt zufolge auch daran, „dass aktuell die Nachfrage bei den Patienten nicht sehr hoch ist“ und damit der Handlungsdruck niedrig. Die Nachfrage nach der Influenza-Impfung ist den Hausärzten zufolge „unverändert zu den Vorjahren“.

Neu ist in diesem Jahr eine RSV-Impfung, die zum einen Säuglingen empfohlen wird, zum anderen Menschen über 75 und chronisch Kranken. Für Ältere fehlt ebenfalls eine Impfvereinbarung auf Landesebene. Diese Lücke sei „deutlich dramatischer“ als bei Corona, „weil die Patienten hier auch die Impfstoffkosten von rund 250 Euro vorstrecken müssen“.

„Die Verhandlungen laufen, bisher gab es noch keine Einigung“, teilte die KV auf Anfrage mit. Der Grund: „Die Vorstellungen der beiden Seiten, KV und Kassen, liegen noch zu weit auseinander. Wir hoffen aber, dass sich das zeitnah ändert.“ Der Sicherstellungsauftrag liege beim Impfen – anders als bei den sonstigen ambulanten Leistungen – bei den Kassen und nicht bei der KV.

Impfen in der Apotheke

In der aktuellen Impfsaison stehen über 18 Millionen Dosen Grippeimpfstoff zur Verfügung, die vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) freigegeben wurden. Über 17.000 Apotheken haben mit der Auslieferung an Arztpraxen begonnen. Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), betont, dass die Versorgung gesichert ist und die Apotheken die Impfdosen effizient verwalten. Im Jahr 2023 wurden rund 16 Millionen Dosen für gesetzlich Versicherte im Wert von 503 Millionen Euro an Ärzte geliefert.

Unterdessen ergab eine Befragung der AOK Hessen, dass viele Menschen im Land kein Problem mit einer Impfung in der Apotheke hätten. Sollte das Apotheken-Reformgesetz so kommen wie geplant, dürften Apotheken mit Totimpfstoffen impfen, zum Beispiel gegen Tetanus, FSME und Kinderlähmung.

Laut einer repräsentativen Befragung im Auftrag der AOK Hessen durch Insa Consulere unter 1000 Versicherten bevorzugen 53 Prozent nach wie vor die ärztliche Praxis für den Piks in den Oberarm. Für 34 Prozent kommen jedoch Praxis oder Apotheke gleichermaßen infrage. Nur 6 Prozent würden in erster Linie eine Apotheke aufsuchen.

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) hatte zuletzt gefordert, Impfungen und Schnelltests in Apotheken aus dem Entwurf des Apothekenreformgesetzes (ApoRG) zu entfernen. Denn: Ärztinnen und Ärzte könnten Indikationen, Kontraindikationen und Nebenwirkungen besser beurteilen und in Notfällen angemessen reagieren. Impfen sei laut SpiFa mehr als eine technische Handlung und erfordere medizinische Expertise zur Gewährleistung der Patientensicherheit.