Wegen des Lieferengpasses beim Substitutionsarzneimittel Substitol (Mundipharma) müssen Apotheken den Einzelimport Compensan abgeben. Die Abrechnung erfolgt mittels Sonder-PZN, jetzt gibt es auch Vorgaben für die Zuzahlung.
Laut Technischer Kommission berechnet sich der Abgabepreis bei Compensan aus dem Zeilenwert. Die Zuzahlung beträgt demnach 10 Prozent, mindestens 5 und maximal 10 Euro. Sie muss manuell berechnet und auf die Verordnung übertragen werden, die Software kann beim Einzelimport nicht automatisch berechnen.
Bereits im vergangenen Juli hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über den Lieferengpass bei Substitol berichtet. Apotheken sollen daher das Ersatzprodukt Compensan (Gerot Lannach) als Einzelimport abgeben. Ab Mai gilt neue Sonder-PZN achten. Folgende Ziffernfolgen müssen ab Mai aufgedruckt werden:
Die Angabe der Sonder-PZN 02567053 für die Auseinzelung und die Sonder-PZN 09999117 für Einzelimporte müssen nicht mehr aufgedruckt werden. Die Bedruckung mit dem Hash-Code und dem Z-Datensatz muss ebenfalls nicht erfolgen, teilt der GKV-Spitzenverband mit.
Beispiel: Abgabe von 10 Compensan 200 mg Tabletten
Rezeptzeile: PZN = 17716671 – Mengenfaktor 10 – Taxe: vereinbarter Preis
Compensan retard sind Filmtabletten, die zur Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeit eingesetzt werden. Je retardierter Tablette sind entweder 100 mg, 200 mg oder 300 mg Morphinhydrochlorid enthalten. Die Wirkung besteht über 24 Stunden. Die genaue Dosierung bestimmt der Arzt/die Ärztin. Es soll die Dosierung gewählt werden, bei der die Entzugssymptome nicht mehr auftreten. Wie bei anderen Opioiden gewöhnt sich der Körper mit der Zeit an den Wirkstoff und es wird mehr Morphin benötigt. Die Tabletten dürfen nur im Ganzen geschluckt werden. Andere Einnahmewege – wie beispielsweise das Auflösen und intravenöse Spritzen – können lebensbedrohlich sein.
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