Arzneimittelkriminalität

Cellcept: Fünf weitere Chargen gefälscht

, Uhr
Berlin -

Neue Erkenntnisse im Fälschungsfall Cellcept 500 mg: Das Mycophenolatmofetill-haltige Arzneimittel von Roche zu 150 Filmtabletten wurde in weiteren fünf Chargen gefälscht. Weitere potenzielle Fälschungsfälle sind möglich.

Bislang wurden 13 Chargen als gefälscht identifiziert. Nun kommen fünf weitere Produktionsreihen hinzu. Wie zuvor handelt es sich um Ware in deutsch-niederländisch-österreichischer Aufmachung, die auf den deutschen Markt gebracht wurde.

Die real existierenden Chargen wurden für die Niederlande, Frankreich, Norwegen, Belgien und Deutschland zertifiziert. Es handelt sich um folgende Chargen, die illegal umverpackt wurden:

  • E0458B01 (Verfalldatum 01/2020) und E0507B01 (Verfalldatum 03/2020), im Original in französischer Aufmachung für den französischen Markt bestimmt,
  • E0469B01 (Verfalldatum 01/2020) und E0512B01 (Verfalldatum 03/2020), im Original in niederländischer Aufmachung für den niederländischen Markt bestimmt und
  • E0479B01 (Verfalldatum 02/2020), im Original in belgischer Aufmachung für den belgischen Markt bestimmt

Untersuchungen des Originalherstellers konnten die Packungen in allen Fällen als Fälschungen identifizieren. Blister und Filmtabletten entsprechen in Bezug auf Identität dem Original. Die Fälschungen können eindeutig an der Druckfarbe der variablen Daten identifiziert werden. Charge und Verfall sind im Original in schwarzer Farbe auf der Faltschachtel zu finden, die Manipulation trägt die variablen Daten in Lila beziehungsweise Blau. Packungen, die mit den Sicherheitsmerkmalen Serialisierungsnummer, Manipulationsschutz mit Hologramm versehen sind, sind nicht betroffen.

Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, denn weitere Fälschungen können nicht ausgeschlossen werden. Unter potentiellem Fälschungsverdacht stehen die Chargen: E0278B02, E0456B01, E0461B01, E0462B01, E0480B01, E0487B01, E0489B01, E0501B01, E0502B01 und E0533B01.

Apotheker werden gebeten, alle im Warenlager befindlichen Packungen auf die Fälschungsmerkmale zu überprüfen und gegebenenfalls zu melden und unter Quarantäne zu stellen. Für weitere Ermittlungen soll der Lieferschein der gefälschten Ware aufbewahrt werden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr aus Ressort
Immunisierung mit Nirsevimab läuft schleppend
Beyfortus: Kinderärzte beklagen Engpass
Wirkung nicht geschlechterabhängig
ASS: Kein Unterschied bei Mann und Frau

APOTHEKE ADHOC Debatte