Cannabis-Vollextrakte: So wird auf Identität geprüft Deniz Cicek-Görkem, 24.08.2018 07:47 Uhr
Dronabinol-Tropfen, Cannabisblüten und Cannabis-Vollextrakte: Allen ist gemeinsam, dass sie vor der medizinischen Anwendung beim Patienten in der Apotheke eine Identitätsprüfung durchlaufen müssen. Erst wenn diese positiv ist, dürfen die Präparate in Verkehr gebracht werden. Worauf muss bei der Prüfung der Vollspektrum-Extrakte geachtet werden? Ein Überblick zur Durchführung und Tipps für die Praxis.
Ärzte können seit vergangenem Jahr auch die Cannabis-Präparate „THC25“ und „THC10:CBD10“ (Tilray) zu Lasten der Krankenkassen verordnen. Neben den beiden Hauptwirkstoffen Δ⁹-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) enthalten die beiden standardisierten Extrakte auch alle weiteren Wirkstoffe der Cannabisblüte, wie beispielsweise Terpene. „THC25“ hat einen THC-Gehalt von 25 mg/ml. Der CBD-Wert liegt bei diesem Produkt unter 0,5 mg/ml. Bei „THC10:CBD10“ liegen der THC- und CBD-Gehalt bei 10 mg/ml. Beide Extrakte sind raffiniert in Traubenkernöl.
Die Cannabis-Produkte sind für die orale Anwendung gedacht und stellen ein Rezepturarzneimittel dar. Daher muss vor Abgabe auf Identität geprüft werden. Die Anforderungen hierfür sind in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geregelt. Bei der Feststellung der Identität sind Methoden des Arzneibuches zu nutzen. Alternativ können andere Prüfmethoden herangezogen werden, solange die gleichen Ergebnisse erzielt werden. Die Prüfung der Cannabis-Vollextrakte kann analog der DAC-Monographie „Eingestelltes, raffiniertes Cannabisölharz“ (C-054) erfolgen. Dabei müssen bei der Prüfung auf Identität die Vorschriften nach B und C berücksichtigt werden. Beide Prüfungen stellen dünnschichtchromatographische Analysen (DC) dar.
Für die Prüfung B wird zunächst eine Untersuchungslösung hergestellt. Dazu werden 0,200 g Zubereitung mit Methanol R zu 10,0 ml ergänzt. Die Referenzlösung I ist eine CBD-, Referenzlösung II ist eine THC-Lösung – beide mit einem Gehalt von 1 mg/ml. Die Referenzlösungen werden bandförmig auf die DC-Platte aufgetragen und können über die Bionorica-Tochter THC Pharm bezogen werden. Alternativ können Apotheken dort auch Referenzsubstanzen bestellen, allerdings müssen die Feststoffe dann in der Rezeptur in Methanol gelöst werden. Bei den fertig hergestellten Referenzlösungen von THC Pharm würde dieser Schritt entfallen.
Für das Fließmittel wird eine Mischung aus 80 Volumteilen Petrolether R und 20 Volumteilen Ether R benötigt. THC Pharm empfiehlt für den Erfolg der DC die Verwendung von frischem Ether. Nach der Entwicklung ohne Kammersättigung wird die Platte an der Luft getrocknet und anschließend mit Vanillin-Reagenz R besprüht oder darin getaucht. Sie wird bei 100 oder 105 Grad etwa 15 Minuten lang bis zur deutlichen Farbentwicklung der Zonen erhitzt und im Tageslicht ausgewertet. Die Referenzlösungen für THC und CBD ergeben violette Zonen im Chromatogramm. Es entspricht den Vorgaben, wenn es bei der Untersuchungslösung auch zu violetten Zonen im Chromatogramm kommt. Es ist möglich, dass die Zone für CBD bei der Untersuchungslösung vergleichsweise nicht so intensiv ausgeprägt. Hier können weitere, schwächer gefärbte Nebenzonen vorhanden sein.
Die Prüfung C erfolgt ebenfalls mit Hilfe einer DC. Dabei werden 0,100 g Zubereitung in Methanol R zu 25,0 ml gelöst. Die Lösung muss danach durch einen Membranfilter aus regenerierter Cellulose von 0,45 µg Porenweite gegeben werden. Danach dient diese Lösung als Untersuchungslösung. Bei der DAC-Monographie werden normalerweise Mittelkettige Triglyzeride (MKT) als Referenzlösung eingesetzt, die dann in Methanol R zu 25,0 ml gelöst werden. Da die Extrakte aber in Traubenkernöl gelöst sind, müssen hier statt der MKT Traubenkernöl (DAC) eingesetzt werden.
Das Fließmittel bei dieser Prüfung ist eine Mischung aus 90 Volumteilen Heptan R, neun Volumteilen Ether R und einem Volumteil Essigsäure 99 Prozent R. Die Platte wird zweimal mit Zwischentrocknung entwickelt. Nach dem letzten Schritt, der Lufttrocknung, wird sie mit einer wässrigen Lösung von Ammoniumanilinonaphtalinsulfonat RN (1 g/l) besprüht, bei 80 Grad kurz getrocknet und im UV-Spektrometer bei 365 nm ausgewertet. In den Chromatogrammen der Untersuchungs- und Referenzlösung tritt im unteren Drittel jeweils ein Fleck mit dem gleichen Rf-Wert und der gleichen Intensität auf. Zudem können weitere schwächere Nebenflecken auftreten.
Nach der Verwendung der Referenzen von THC-Pharm ist auf die korrekte Lagerung zu achten: Die THC und CBD-Feststoffe werden bei Raumtemperatur, die THC- und CBD-Lösungen hingegen bei - 20 Grad gelagert. Diese Lösungen sind nach Anbruch zwei Jahre haltbar. Alle genutzten Referenzen sollten dicht verschlossen und geschützt vor Licht und Luft aufbewahrt werden.