Cannabiskonsum erforschen: Dieses Ziel gab eine neu gegründete Forschungsinitiative aus. Sie suchte – noch ohne Genehmigung für die Abgabe – 25.000 Berliner als kiffende Probanden. So bald wird das aber nicht Realität.
Aus der in Berlin geplanten Studie über Cannabis-Konsum mit 25.000 Probanden wird vorerst nichts. Der Hamburger Forschungsleiter, Professor Dr. Thomas Schnell, distanziert sich von dem Vorhaben und der dahinterstehenden „Forschungsinitiative Cannabiskonsum (FI-CK)“. Auch die Medical School Hamburg (MSH) distanziert sich ausdrücklich von der Studie, in deren „ersten Schritt“ der Experte für Klinische Psychologie involviert gewesen sei.
Die FI-CK stellte kürzlich zum zweiten Mal beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag, um eine Langzeitstudie zu Cannabiskonsum durchführen zu können. Der erste Antrag war abgelehnt worden. Mehrere Medien hatten darüber berichtet. Ziel der breit angelegten Studie sei es, die Folgen des Kiffens bei psychisch gesunden Erwachsenen zu erproben. Die Teilnehmer hätten für Cannabisblüten aus Apotheken selbst bezahlen müssen. Am BfArM war auch der Bezirk Kreuzberg mit seinem Vorhaben einer Cannabis-Abgabe in Coffeeshops gescheitert.
Bewerber für eine Teilnahme als Proband suchte die Initiative bereits von Februar an und ohne Genehmigung für die Studie. Laut Berichten meldeten sich mehr als 2000 Menschen. Die Initiative selbst machte nur sehr wenige Angaben auf ihrer Website, Angaben zur Finanzierung eines solch umfassenden Projekts fehlten. Als Beteiligte wurde neben Schnell noch ein Geschäftsführender Gesellschafter genannt, Rechtsanwalt Marko Dörre.
Schnell erklärte nun, er sei inzwischen zur Einsicht gelangt, „dass Wirkungsforschung und Legalisierungstendenzen nicht hinreichend klar voneinander getrennt werden können“. Grundidee sei es gewesen, mehr über die langfristige Wirkung der bislang von der Forschung vernachlässigten Rauschdroge zu erfahren.
Weiter teilte er mit, dass die „im Forschungsdesign enthaltenen Risiken“ den möglichen wissenschaftlichen Nutzen überwögen. „Ich distanziere mich deshalb von der geplanten Studie und der dahinterstehenden Forschungsinitiative Cannabiskonsum.“
Nach dem Start eines Gesetzes, das Cannabis in Deutschland zumindest für schwer kranke Patienten in der Apotheke per Rezept verfügbar machen soll, wittern Geschäftsleute auch hierzulande den Durchbruch. Seit dem 10. März können Ärzte Cannabis-Präparate verschreiben – wenn alle übrigen Behandlungswege ausgeschöpft sind. Bislang brauchte man dafür eine Sondergenehmigung, die das BfArM nur etwa 1000 Mal vergab.
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