Gefährliche Infektion für Immungeschwächte

Candida auris: Resistent gegen Antimykotika

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Berlin -

Candida auris gehört zu den Hefepilzen und sorgt im Gegensatz zu allen anderen Candida-Arten regelmäßig für Ausbrüche in Krankenhäusern. Die Übertragung findet von Patient zu Patient statt. In Deutschland trat diese Art bisher nur in Einzelfällen auf, neue Datenanalysen zeigen jedoch: Im Jahr 2023 wurden in Deutschland mehr als 70 Fälle von Candida auris erfasst – sechs Mal mehr als in den Vorjahren. Das Problem: Die Pilzart ist gegen viele Antimykotika resistent. Vulnerable Gruppen haben ein erhöhtes Risiko, an einer Infektion mit Candida auris zu sterben.

Eine aktuelle Auswertung des Nationalen Referenzzentrums für Invasive Pilzinfektionen zeigt einen deutlichen Anstieg von Candida-auris-Infektionen in Deutschland. Im Epidemiologischen Bulletin wurden die Ergebnisse der Studie unter der Leitung von Dr. Alexander M. Aldejohann vom Institut für Hygiene und Mikrobiologie der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) veröffentlicht. Demnach wurden im vergangenen Jahr in Deutschland 77 Fälle gemeldet, in den Vorjahren nur jeweils zwölf.

Für gesunde Menschen ist der Hefepilz ungefährlich, und oftmals wird die Besiedlung nicht bemerkt. Für vulnerable Gruppen ist die Gefahr jedoch deutlich höher: Immunschwache oder Intensivpatient:innen können an der Pilzbesiedlung sterben. Denn gelangt dieser in den Blutkreislauf, droht eine Blutvergiftung, die für 50 Prozent der Betroffenen tödlich endet.

„Der enorme Anstieg 2023 hat uns überrascht. Ausschlaggebend sind hier vor allem auch Ausbruchsgeschehen in Krankenhäusern. Wenn diese nicht frühzeitig erkannt und adäquat bekämpft werden, sind sie später sehr schwer in den Griff zu bekommen“, so Aldejohann.

Eine Maßnahme wäre die Erweiterung der 2023 eingeführten gesetzliche Meldepflicht: „Diese erfasst nur einen kleinen Teil der Fälle. Ursache dafür ist in erster Linie ein hoher Anteil klinisch nicht relevanter Nachweise, die gemäß des aktuellen Infektionsschutzgesetzes keiner Meldepflicht unterliegen“, so der Experte. Denn: „Gegenwärtig müssen Kolonisationen nur dann gemeldet werden, wenn sie eine Folge von Übertragung in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen sind.“

Deswegen sollte eine generelle Meldepflicht für alle Candida-auris-Fälle eingeführt werden. „Mit frühzeitig und konsequent durchgeführten Screening- und Hygienemaßnahmen bei allen Nachweisen, unabhängig von deren klinischer Relevanz, könnte einer weiteren Ausbreitung von Candida auris wirkungsvoll entgegengetreten werden“, so der Appell der Forscher:innen.

„Wir müssen davon ausgehen, dass die Candida-auris-Fälle in Deutschland – so wie in anderen Ländern auch – weiter zunehmen“, befürchtet ein weiterer Studienautor. „Je länger wir das verzögern können, umso besser. Eine allgemeine gesetzliche Meldepflicht für jeden Labornachweis von Candida auris könnte hier helfen – und zwar insbesondere in der jetzigen Phase, wo die Fallzahlen noch sehr niedrig sind.“

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