Tilidin/Naloxon-haltige Lösungen machen den Apothekern bereits seit längerem Ärger. Denn immer wieder tauchen Rezeptfälschungen in den Apotheken auf. Das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) hat deshalb bereits im Dezember gefordert, dass die Opioid-Lösungen der BtM-Pflicht unterstellt werden sollen. In der Kabinettsitzung am 23. Mai soll endgültig über den neuen Entwurf der Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (BtMÄndV) abgestimmt werden.
Bislang unterliegt das Opioid erst ab einer Konzentration von 7 Prozent oder 300 Milligramm pro abgeteilter Form in der Kombination mit Naloxon der BtM-Pflicht. In dem neuen Entwurf ist die Streichung der Ausnahmeregelung für die flüssigen Darreichungsformen vorgesehen. Retardierte Präparate sollen dagegen nicht BtM werden, da hier laut BfArM der intravenöse Missbrauch nicht möglich ist.
Die Apotheker befürchten allerdings eine Welle von Mehrkosten durch den höheren Dokumentationsaufwand und den zusätzlichen Gebühren des Großhandels. Die ABDA hat bereits im Oktober eine Unterdeckung von 19 Millionen Euro allein durch BtM-Gebühren kritisiert und eine Erhöhung des Apothekenhonorars gefordert.
Außerdem sollen in der kommenden Woche bei drei Betäubungsmitteln Höchstmengen in die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) aufgenommen werden: Für Cannabis-Extrakte soll diese Menge bei 1000 Milligramm liegen. Dexamfetamin soll künftig nur bis zu einer Menge von 600 Milligramm verschrieben werden können und Flunitrazepam maximal bis 30 Milligramm innerhalb von 30 Tagen.
Die Höchstverschreibungsmenge für Methylphenidat soll hingegen von 2000 Milligramm auf 2400 Milligramm erhöht werden. Denn seit April 2011 ist der Arzneistoff auch für Erwachsene zugelassen. Daher müssen Ärzte entsprechend höhere Dosierungen verordnen können.
Weitere Änderungen sieht der Entwurf bei Derivaten des Amphetamins, Cathinons, Piperazins, Kokains und bei synthetischen Cannabinoiden vor. Insgesamt sollen so 28 neue Stoffe in die Anlage I und II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen werden.
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