Betäubungsmittel

BTM-Rezepte für Flunitrazepam APOTHEKE ADHOC, 14.10.2011 10:18 Uhr

Berlin - 

Arzneimittel, die das Benzodiazepin Flunitrazepam enthalten, sind ab 1. November als Betäubungsmittel (BTM) zu behandeln. Bislang konnten Präparate in der Dosierung von bis zu 1 Milligramm als „ausgenommene Zubereitungen“ auf normalem Rezept verordnet werden. Wegen des „erheblichen Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzials“ wurden die Anforderungen mit der 25. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (BtMÄndV) verschärft.

Wegen seiner spezifischen Eigenschaften werde Flunitrazepam von Heroinabhängigen zur Verstärkung der Rauschwirkung und zur Minderung von Entzugserscheinungen genutzt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Ein längerer Gebrauch könne zu schwerwiegenden Abhängigkeitserkrankungen führen. Außerdem spiele der Stoff im Rahmen der K.-O.-Tropfen-Problematik eine Rolle.

In der Vergangenheit seien erhebliche Mengen flunitrazepamhaltigen Tabletten auf dem Schwarzmarkt erhältlich gewesen. „Mit der Unterstellung aller Zubereitungen von Flunitrazepam unter die BtM-Rezeptpflicht sollen der illegale Zugang zu flunitrazepamhaltigen Arzneimitteln und ihr Missbrauch erschwert werden“, heißt es weiter. Nachteile für die klinische und ambulante Praxis seien nicht erkennbar.

Neben Rohypnol, dem Original von Roche, und diversen Reimporten waren in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Generika erhältlich. Einige Firmen wie Betapharm oder Mylan dura haben Flunitrazepam bereits nicht mehr im Sortiment, Teva macht die Umstellung nicht mit. Die Produkte, die weiter auf dem Markt bleiben (Ratiopharm, 1A/Hexal, Neuraxpharm), müssen künftig verschlossen gelagert werden und werden in vielen Fällen nicht mehr als normale Retouren vom Großhandel zurückgenommen.