Anthroposophie

BSG: Therapieziel rechtfertigt OTC-Verordnung nicht

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Homöopathika und Anthroposophika können nur dann zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden, wenn sie als Therapiestandard bei der Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung gelten. Dabei müssen sie den in der OTC-Übersicht gelisteten Indikationsgebieten einschließlich der dort beschriebenen Therapieziele entsprechen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in der vergangenen Woche entschieden.

Konkret ging es um den Einsatz des Mistelpräparats Helixor in der Krebstherapie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte das Präparat bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme in die OTC-Ausnahmeliste anderen allopathischen und phytotherapeutischen Arzneimitteln gleichgestellt.

In der Folge hatten G-BA und der Hersteller Helixor Heilmittel darüber gestritten, ob sich die Gleichstellung nur auf die Erkrankung (maligne Tumore), oder auch auf das Therapieziel („in der palliativen Therapie ... zur Verbesserung der Lebensqualität“) bezieht. Alleine unter Berücksichtigung der Erkrankung würde Helixor nach Ansicht der Befürworter zwar nicht als Therapiestandard gelten und damit nicht erstattet; für die kurative, adjuvante Therapie maligner Tumoren dagegen schon.

Der G-BA hatte die Trennung zwischen Erkrankung und Therapieziel als Fehlinterpretation seiner Regelung angesehen und im Dezember 2004 klargestellt, dass Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen bei der Bewertung gleichermaßen berücksichtigt würden. Das Bundesgesundheitsministerium hatte diesen Beschluss beanstandet; der G-BA hatte gegen die Beanstandung geklagt.

Während die Klage in den Vorinstanzen erfolglos blieb, folgte das BSG jetzt der Auffassung des G-BA. Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. In den kommenden Monaten wird sich das BSG erneut mit der Alternativmedizin beschäftigen: Dann geht es um die Frage, ob der pauschale Ausschluss von fixen Hustenmittel-Kombinationen aus dem Leistungskatalog auch für Homöopathika-Kombis wie Monapax (Cassella-med) gilt.

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