Chemo ja oder nein?

Brustkrebs: Weitere Biomarker-Tests als Kassenleistung APOTHEKE ADHOC, 20.10.2020 14:16 Uhr

Drei weitere Biomarker-Tests sollen künftig als Entscheidungshilfe für oder gegen eine Chemotherapie bei Brustkrebs-Diagnosen helfen. Foto: Chompoo Suriyo/shutterstock.com
Berlin - 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat drei weitere Biomarker-Tests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Damit könnten künftig vier Brustkrebstestverfahren auf Basis von Biomarkern zur Verfügung stehen.

Brustkrebs zählt zu den häufigsten Krebsarten überhaupt: Rund 70.000 Frauen erhalten allein in Deutschland jährlich die Diagnose. Bei knapp einem Drittel können die Ärzte basierend auf klinisch-pathologischen Kriterien die Empfehlung für oder gegen eine adjuvante Chemotherapie nach einer Operation geben. In vielen Fällen ist jedoch allein auf Grundlage dieser Kriterien keine klare Empfehlung möglich.

Zusätzliche Sicherheit durch Biomarker-Tests

Hier sollen die Biomarker-Tests helfen können: Sie sollen zusätzliche Sicherheit für die Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie geben. Mithilfe der biomarkerbasierten Testmethoden wird die Aktivität verschiedener Gene in den Krebszellen untersucht. Dadurch kann das Risiko für ein Rezidiv ermittelt werden. Der G-BA sieht den Einsatz vor allem, wenn das Rezidiv-Risiko anhand der klinisch-pathologischen Kriterien nicht sicher ermittelt werden kann.

Der Beschluss des G-BA umfasst die Tests EndoPredict, MammaPrint und Prosigna. 2019 wurde bereits der Oncotype DX Breast Recurrence Score als erster Biomarker-Test eingeführt. Den Tests liegen verschiedene Techniken zugrunde – darunter Immunhistochemie, Genexpressionsanalyse oder das sogenannte „Enzyme Linked Immunosorbent Assay“ (Elisa).

Wird der Beschluss von Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht beanstandet, tritt er nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend wird zwischen Ärzten und Krankenkassen über die Höhe der Vergütung verhandelt. Sobald eine Abrechnungsziffer vorliegt, können die Biomarker-Tests als vertragsärztliche Leistung in Anspruch genommen werden.