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Zovirax duo: BMG legt Verordnung vor

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Berlin -

Aciclovir könnte demnächst zur Behandlung von Lippenherpes mit Hydrocortison kombiniert werden. Nachdem der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht im Januar die Freigabe empfohlen hat, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vorgelegt. Noch unklar ist, ob auch Ibuprofen als Pflaster freigegeben wird.

Bislang war Aciclovir zur Behandlung des Herpes labialis in der Selbstmedikation ausschließlich als Monopräparat mit bis zu 100 mg Wirkstoff bei einer Packungsgröße von 2 Gramm zugelassen. Nun soll die Kombination aus Aciclovir und Hydrocortison rezeptfrei erhältlich werden. Der Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) hat für Zovirax duo bereits eine Zulassung. Allerdings muss noch die AMVV geändert werden, denn derzeit ist 1-prozentiges Hydrocortison verschreibungspflichtig.

Der Sachverständigenausschuss hatte den Antrag von GSK auf Entlassung der Kombination aus der Verschreibungspflicht einstimmig angenommen und empfohlen, die AMVV entsprechend zu ändern. Begründet wurde das unter anderem damit, dass Herpes labialis in der Regel nicht zu einem Arztbesuch führe und daher ein zeitnaher Besuch in der Apotheke ratsam sei.

Der Zusatz des Glucocorticoids soll durch eine Entzündungshemmung zu einer schnelleren Wundheilung beitragen; auf diese Weise soll das Entstehen ulzerativer Läsionen verhindert werden. Für andere Arten von Herpes ist keine Freigabe geplant; außerdem soll die neue Creme nur bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren eingesetzt werden. Bei den Monopräparaten gibt es bislang keine Altersangabe.

Die Experten empfahlen außerdem, Ibuprofen zur transdermalen Anwendung aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Dieser Vorschlag wurde vom BMG nicht aufgegriffen; die Gründe waren bislang nicht zu erfahren. In der Industrie hofft man, dass der Passus noch ergänzt wird und bei der letzten Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause mit zur Abstimmung steht.

Bislang gibt es in der Selbstmedikation nur Pflaster mit Diclofenac (zum Beispiel Voltaren und Flector) sowie Wärmepflaster mit Cayennepfeffer-Extrakt (zum Beispiel ABC-Wärmepflaster). Der Nurofen-Hersteller Reckitt Benckiser hatte beantragt, Ibuprofen als TTS aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Das Pflaster soll keinen weiteren Wirkstoff enthalten und eine Konzentration von 200 mg pro Einheit nicht überschreiten.

Zur äußeren Anwendung ist Ibuprofen in einer Konzentration bis zu 5 Prozent seit 1989 rezeptfrei erhältlich. Das TTS fällt nicht unter diese Ausnahme, da die Wirkstoffkonzentration in der Matrix 6 Prozent beträgt. Daher wurde vorgeschlagen, die Grenze auf 6 Gewichtsprozent abzusenken.

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