Plätzchen, Stollen und Weihnachtstorte: Pünktlich zur Vorweihnachtszeit startet auch die alljährliche Backzeit, um den Adventskaffee zu versüßen. Doch bei einer Zutat gilt Obacht: Bittermandeln. Welche Dosis gilt bei Kindern bereits als tödlich? Und kann die begehrte Backzutat in der Apotheke gekauft werden?
Prunus amygdalus amara, so der wissenschaftliche Name der Backzutat, die in diesen Tagen wieder vermehrt in der Apotheke erfragt wird. Doch da die Bittermandel nicht zum Rohverzehr geeignet ist, sollten Kund:innen unbedingt auf das Vergiftungspotenzial hingewiesen werden. Im rohen Zustand enthält die Bittermandel 3 bis 5 Prozent Amygdalin. Das cyanogene Glykosid wird während der Verdauung enzymatisch in Benzaldehyd und Blausäure gespalten. Diese blockiert die Cytochromoxidase der Zellatmung und legt diese lahm. Die Folgen sind Magen-Darm-Beschwerden, Herzrasen, Luftnot, Schwindel sowie Atemstillstand, Herzkreislaufbeschwerden und Blutdruckabfall in Folge des Sauerstoffmangels.
Für einen Erwachsenen liegt die letale Dosis zwar erst bei 50 bis 60 Kernen aber für Kinder reicht schon eine viel geringere Menge aus, um tödlich zu wirken: fünf Bittermandeln können bereits zu schwerwiegenden Vergiftungen führen. Um dies zu vermeiden, können die Mandeln gekocht werden. Sie sind dann unbedenklich verzehrbar, da sich die Blausäure verflüchtigt. Beim Backvorgang nimmt der Gehalt aber nur um etwa 30 Prozent ab. Dies sollte bei Zubereitung der traditionellen Stollen-Rezepte bedacht werden.
Die Abgabe von Bittermandeln in der Apotheke ist auf Empfehlung der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) auf 10 g bis maximal 20 g beschränkt. Außerdem sollte das Abgabegefäß folgende Hinweise tragen: „Für Kinder unzugänglich aufbewahren“, „Nicht zum Rohverzehr geeignet“, „Nur zum Kochen und Backen verwenden“
Alternativ kann auch auf das ungefährliche Bittermandelaroma verwiesen werden.
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