Alendronat/Ibandronat

Bisphosphonate: Engpässe bis Ende August Sandra Piontek, 15.06.2024 08:01 Uhr

In Deutschland leben mindestens sechs Millionen Menschen mit Osteoporose. Die Diagnose erhalten vor allem ältere Menschen. Foto: Stock-Asso/shutterstock.com
Berlin - 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist aktuell auf Lieferprobleme für vier orale Alendronat-Präparate und ein Ibandronat-Präparat hin. Teilweise sollen die Engpässe bis Ende August andauern.

Für die Verfügbarkeit von Bisphosphonaten zur Behandlung der Osteoporose gibt es aktuell laut der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNR) vermehrt Anfragen. Für vier orale Alendronat-Präparate und ein Ibandronat-Präparat bestehen derzeit laut Datenbank des BfArM aktuell Lieferprobleme.

Betroffen sind folgende Präparate:

  • Alendronsäure - 1 A Pharma 70 mg Filmtabletten PZN 09012677
  • Alendronsäure Aurobindo 70 mg Tabletten PZN 2174339
  • Alendron Aristo einmal wöchentlich 70 mg Tabletten PZN 09615051, 09615068
  • Alendronsäure Basics einmal wöchentlich 70 mg Tabletten PZN 00276564, 00276570, 05520951
  • Ibandronsäure AL 2 mg Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung PZN 09530484

Die Engpässe sollen teilweise bis Ende August anhalten. „Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass alle Bisphosphonate derzeit schwer oder gar nicht zu bekommen sind, weil die entstandenen Lücken nicht ausgeglichen werden können“, so die KVNR.

Und weiter heißt es: „Der Beirat Lieferengpässe beim BfArM hat sich zwar mit dem Thema befasst, den Engpass jedoch nicht als akut kritisch eingeschätzt. Entsprechend wurden keine Entscheidungen getroffen, die beispielsweise einen Import von Bisphosphonaten erleichtern würden.“

Alternativen sind begrenzt

Apotheken können nur wirkstoffgleich, dosisgleich und in gleicher Packungsgröße austauschen. „Grundsätzlich können anstelle von Alendronsäure-Präparaten auch andere Bisphopsphonate wie Risedronsäure oder Ibandronsäure, Kombinationen von Aledronsäure oder Risedronsäure mit Calcium/Vit D, Alendronsäure als Einzelimport nach §73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (nach Genehmigung der Krankenkasse) verordnet werden“, erklärt die KV Nordrhein. Zudem müsse bei einem Wechsel jeweils ein neues Rezept ausgestellt werden.

„Höhere Verordnungskosten würden bei einer statistischen Prüfung nach Durchschnittswerten berücksichtigt werden. Wir gehen davon aus, dass sich der BfArM-Beirat in diesem Monat erneut mit dem Thema auseinandersetzen wird“, so die KVNR.