Cannabis-Studie

FI-CK sucht Kiffer in Berlin Nadine Tröbitscher, 08.02.2017 13:13 Uhr

Berlin - 

Die Bewerbungsphase für die „Wissenschaftliche Studie zu Cannabisfolgen bei psychisch gesunden erwachsenen Konsumenten“ ist gestartet. Die Durchführung übernimmt die Forschungsinitiative für Cannabiskonsum GmbH (FI-CK), die die Studie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt hat. Das jedoch antwortete mit einem Ablehnungsbescheid. Trotzdem sucht FI-CK jetzt Cannabis-Konsumenten.

Auch wenn die erste Ablehnung der Studie durch das BfArM Ende Januar die FI-CK erreichte, sucht die Initiative trotzdem Probanden. Gegen den Negativbescheid habe man Widerspruch eingereicht, man befinde sich somit weiter im laufenden Antragsverfahren, meldet Marko Dörre, Geschäftsführer von FI-CK.

Zu den Ablehnungsgründen sagt Dörre: „Seitens des BfArM wurden mehrere Ablehnungsgründe genannt, unter anderem kann – nach dortiger Ansicht – keine 'generell/abstrakte Ausnahmeerlaubnis' erfolgen, sondern es soll für jeden einzelnen Studienteilnehmer eine Ausnahmeerlaubnis beantragt werden.“ Dementsprechend habe man die Bewerbungsphase gestartet.

„Weiterer Ablehnungsgrund soll eine unzureichende 'Werteabwägung zwischen Erkenntnisgewinn und dem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sein'. Auch in diesem Punkt werden wir unsere Nutzen-Risiko-Analyse verbessern, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen“, schreibt Dörre. Den Forschungsplan habe Professor Dr. Dr. Thomas Schnell aus Hamburg erstellt.

Die Studienteilnehmer müssen demnach laut Bundesopiumstelle entsprechende Anträge stellen. Den Cannabiskonsum mit erforschen können Erwachsene mit dem Wohnsitz Berlin. Vorausgesetzt, sie sind keine Erstkonsumenten. Ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen sind Minderjährige und Risikoprobanden. Dazu zählen beispielsweise Personen mit psychischen Störungen oder Abhängige.

Interessenten müssen einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen. Per Post oder E-Mail an [email protected] soll dieser dann an die Forschungsinitiative Cannabiskonsum gesendet werden. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Initiative zu finden.

Gefragt wird nicht nur nach Wohnsitz, Alter und Geschlecht, sondern auch zum Konsumverhalten. Wie oft und wie lange wird Cannabis angewendet. Die potentiellen Studienteilnehmer sollen ihren Konsum selbst einordnen, zur Auswahl stehen: Freizeitkonsum, Selbstmedikation aus somatisch/körperlichen Gründen, Selbstmedikation aus psychischen Gründen oder problematischer Cannabiskonsum. Auch der Gesundheitszustand soll eingeschätzt werden. Die Einstufung erfolgt von ausgezeichnet bis schlecht.

Erforscht werden soll die Wirkung von Cannabis über zehn Jahre. Den Probanden sollen dazu kostenpflichtig pro Monat 30 Gramm Cannabisblüten in der Apotheke abgegeben werden. Die Kosten sollen über dem Schwarzmarktpreis liegen um einen Rückfluss zu vermeiden, so Dörre. Die Menge entspreche einem Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt bis zu 7,5 Gramm. Im Studienverlauf müssen die Teilnehmer mindestens an einer Befragung pro Jahr teilnehmen. Wer seine monatliche Ration an andere Personen weiterreicht, wird von der Studie ausgeschlossen.

Im Jahr 2015 wurde bereits ein Antrag vom Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg abgelehnt. Die weichen Drogen Haschisch und Marihuana sollten legal verkauft werden. Es war der erste dieser Art einer Kommune. Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) unterschrieb das Papier und schickte es an das BfArM. In den Verkaufsstellen sollen Haschisch und Marihuana staatlich kontrolliert an registrierte Konsumenten aus dem Bezirk verkauft werden. Mit dem Vorstoß sollte der ausufernde kriminelle Drogenhandel entlang der Partymeilen des Bezirks eingedämmt werden, hieß es.

Das BfArM lehnte ab – der Antrag sei unbegründet und darüber hinaus sei der Antrag ohnehin unzulässig, da das Bezirksamt als eine Art Trägerin eine Ausnahmeerlaubnis zum Cannabisverkauf beantragt habe. Doch das „BtMG sieht die Erteilung einer generellen/abstrakten Erlaubnis für einen Träger nicht vor“, so das BfArM. Jeder einzelne vorgesehene Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr müsse die Erlaubnis beantragen.