EHEC

BfArM ruft Bockshornklee zurück

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Die EHEC-Krise hat auch den Apothekenmarkt erreicht: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Landesbehörden aufgefordert, alle Wirkstoffe und Arzneimittel, die Bockshornkleesamen enthalten, vom Markt zu nehmen. Die Samen werden derzeit entweder als Lebensmittel oder in Apotheken als nach Arzneibuch hergestellte Arzneimittel verkauft.

Zuvor hatte die EU-Kommission alle Mitgliedstaaten aufgefordert, bestimmte Chargen von Bockshornkleesamen vom Markt zu nehmen. Betroffen sind alle zwischen 2009 und 2011 aus Ägypten importierten Samen. Die EU-Behörde verhängte zudem ein Importverbot.

Die deutschen Behörden hätten aber bislang nur den Rückruf aus dem Lebensmittelmarkt veranlasst, so ein Sprecher des BfArM. Da Apotheken die Samen beispielsweise als Tee oder Magen-Darm-Mittel verwendeten, sei aber auch dieser Markt betroffen. Die Landesbehörden müssten nun über ihre Gesundheitsämter den Rückruf veranlassen. Bislang hätten 40 Apotheken signalisiert, dass sie Bockshornklee als Arzneimittel vertreiben, so der BfArM-Sprecher.

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