Drei Hauptindikationen

BfArM: Cannabis-Einsatz vor allem bei Schmerzen

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Berlin -

Cannabis als Arzneimittel wird bislang vorrangig gegen chronische Schmerzen eingesetzt. Das geht aus der gesetzlich verankerten nicht-interventionellen Begleiterhebung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hervor, zu der nun der abschließende Bericht vorliegt.

Neben Schmerzen werden auch Spastiken und Anorexie beziehungsweise eine bestimmte Art von Gewichtsverlust (Wasting) mit Cannabis behandelt, teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit. So entfallen mehr als 75 Prozent der ausgewerteten Behandlungen auf die Indikation Chronische Schmerzen. Knapp 10 Prozent der Verordnungen entfielen auf die Behandlung von Spastik, 5 Prozent auf die Behandlung von und Anorexie beziehungsweise Wasting. Nur 2,2 Prozent aller Verordnungen entfallen auf das Therapiegebiet Übelkeit/Erbrechen. Bezogen auf alle Cannabisarzneimittel sind die behandelten Personen im Durchschnitt 57 Jahre alt und in der Mehrzahl weiblich.

Eine Besonderheit stellt die Behandlung mit Cannabisblüten dar. Hier lag das Durchschnittsalter bei 45,5 Jahren und mehr als zwei Drittel der Behandelten waren männlich. Bezogen auf den THC-Gehalt werden diese Patientinnen und Patienten mit einer vielfach höheren Dosis therapiert und berichten dreimal häufiger von einer euphorisierenden Wirkung.

Der Einsatz von Cannabis-Arzneimitteln wurde 2017 gesetzlich bei schwerwiegenden Erkrankungen geregelt. Bedingung für die Anwendung auf Kassenkosten ist laut Gesundheitsministerium, dass diese Mittel nach ärztlicher Einschätzung den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflussen.

Dronabinol hat die Nase vorn

Auch ein Blick auf die Art des verordneten Arzneimittels lohnt sich. So erhielten weit über die Hälfte der Patient:innen Dronabinol-Zubereitungen (62,2 Prozent). Blüten werden in 16,5 Prozent der Fälle und Extrakte in 13 Prozent der Fälle verordnet. Auf das Fertigarzneimittel Sativex (Cannabis sativa Dickextrakt, Almirall) entfallen 8 Prozent der Verordnungen. Spannend: Das BfArM weist in seinem Bericht immer wieder darauf hin, dass bestimmte Prozentzahlen nicht mit den Daten der Krankenkassen übereinstimmen. So liefern die Abrechnungsdaten der Kassen auch zu der Art der verordneten Cannabisprodukte abweichende Zahlen. So heißt es im Bericht beispielsweise: „Veröffentlichte Daten der Krankenkassen können diese Anteile nicht bestätigen. Insbesondere die Verordnung von Cannabisblüten dürfte in der Praxis einen deutlich höheren Anteil ausmachen.“

Grundlage für weitere Kassenleistungen

Die nun vorgestellten Ergebnisse sind Teil eines Abschlussberichts zu einer Begleiterhebung, die der Gesetzgeber beauftragt hatte. In die Auswertung seien seit 2017 anonymisierte Daten zu rund 21.000 Behandlungen eingeflossen, schreibt das Bundesinstitut. Es betont, dass es sich bei der Begleiterhebung nicht um eine klinische Studie zur Prüfung der Wirksamkeit und Sicherheit handelt. Die Auswertung der anonymisierten Behandlungsdaten könne aber Hinweise auf mögliche Anwendungsgebiete, Nebenwirkungen und auch Begrenzungen einer Therapie mit Cannabis-Arzneimitteln liefern. Die Ergebnisse sollen dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als eine Grundlage dienen, um unter anderem über mögliche Kassenleistungen zu entscheiden.

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