Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird ab 4. März die neuen BtM-Rezepte herausgeben. Alte Rezepte bleiben zunächst bis Ende 2014 gültig und können entsprechend aufgebraucht werden. Ärzte sollen die Formulare daher nicht an das BfArM zurücksenden.
Die neuen Rezepte sollen dem aktuellen Muster 16 größtenteils entsprechen. Neu wird allerdings die fortlaufende neunstellige Rezeptnummer, mit deren Hilfe die Zuordnung zum Arzt erfolgt.
Im UV-Licht wird künftig ähnlich wie bei Geldschscheinen eine Farbveränderung sichtbar sein. Die Rezeptnummer wird grünlich-fluoreszieren.
Das BfArM gibt jährlich etwa 12 Millionen BtM-Rezepte heraus. Mit den neuen Formularen soll die Sicherheit der BtM-Rezepte erhöht werden.
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