Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, welche
Medikamente aus dem Bestandsmarkt einer Nutzenbewertung unterzogen
werden sollen. Präparate aus insgesamt sechs Wirkstoffgruppen werden
jetzt geprüft, darunter Xarelto (Rivaroxaban) und Pradaxa (Dabigatran).
Die Gerinnungshemmer waren in kleiner Indikation vor der Nutzenbewertung
auf den Markt gekommen und sind mittlerweile im breiten Einsatz.
Geprüft wird auch das Analgetikum Palexia (Tapentadol) sowie die Oesteoporose- beziehungsweise Knochenmittel Prolia/Xgeva (Denosumab), Forsteo (Teriparatid) und Protelos (Strontiumranelat) und Preotact (Parathyroidhormon). Auch die Diabetesmittel Victoza (Liraglutid) und Bydureon/Byetta (Exenatid) werden aufgerufen. Die Prüfung der Gliptine hatte der G-BA schon vorher festgelegt.
Weiterhin sollen die Antidepressiva Valdoxan (Agomelatin) und Cymbalta/Yentreve/Ariclaim (Duloxetin) überprüft werden und schließlich die Arthrosemittel RoActemra (Tocilizumab), Simponi (Golimumab) und Cimzia (Certolizumabpegol).
Mit Spannung war insbesondere von der Pharmaindustrie erwartet worden, welche Kriterien der G-BA bei der Medikamentenauswahl wie gewichtet. Grundsätzlich kommen keine Mittel in Frage, die der G-BA im Rahmen einer anderen Nutzenbewertung bereits als zweckmäßige Vergleichstherapie bestimmt hat. Auch Präparate, die der Festbetragsregelung unterliegen und von der Verordnung ausgeschlossen sind, können nicht geprüft werden.
Als Grundregel gilt, dass nur Medikamente mit einer „Bedeutung für die Versorgung“ herangezogen werden. Ausgehend davon hat der G-BA beschlossen, dass zu einem Anteil von 80 Prozent der Umsatz des Arzneimittels und zu 20 Prozent die Anzahl der Verordnungen die Auswahl beeinflussen sollen.
Das genaue Auswahlverfahren ist allerdings noch komplizierter: Für den verbleibenden Patentschutz hat der G-BA anhand typisierter Wachstumsraten die Umsätze und Verordnungszahlen errechnet. Aus dieser Berechnung hat das Gremium dann eine Rangfolge festlegt.
Für Apotheken und Großhandel könnten die Bewertungen und die damit verbundenen Preisabschläge kritisch werden, wenn ihre Margen - wie von GKV-Spitzenverband und Bundesgesundheitsministerium gefordert - nicht mehr auf Basis des Listen-, sondern des niedrigeren Erstattungspreises berechnet werden. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte daher das Abrechnungsverfahren nach seinen Vorstellungen zum 1. Februar durchgepeitscht.
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