Der Sachverständigenausschuss tagt nur unregelmäßig – und wenn, dann muss über Anträge aus Entlassung aus der Apothekenpflicht diskutiert werden. Jetzt gibt es eine überraschende Empfehlung: Hustensäfte auf Basis von Eibischsirup sollen apothekenpflichtig werden.
Nach einer schriftlichen Anhörung spricht sich der Sachverständigenausschuss mehrheitlich dafür aus, die Position „Eibischsirup als Fertigarzneimittel“ aus der Anlage 1a der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) zu streichen. Damit würden entsprechende Produkte als apothekenpflichtig eingestuft.
Den Antrag dazu hatte der Phytohustil-Hersteller Bayer gestellt. Nachdem die Pastillen bereits seit einem Jahr nicht mehr in den Drogerien geführt werden dürfen, soll nun auch der Sirup aus dem Mass Market verschwinden. „Husten ist nicht gleich Husten. Daher ist gerade bei diesem heterogenen Symptom die fachgerechte Beratung wichtig für die richtige Selbstmedikation. Dies kann nur die Apotheke leisten“, erläutert OTC-Deutschlandchef Tobias Boldt.
Bei Bayer vertritt man den Standpunkt, dass dem Apothekenpersonal eine wichtige Lotsenfunktion zukommt. Denn die Grenzen der Selbstmedikation würden häufig überschritten – und Patienten müssten dann zur Abklärung an einen Arzt verwiesen werden. „Richtig eingesetzt ist ein Eibisch-Sirup wie Phytohustil ein wichtiger Bestandteil der Selbstmedikation des Reizhustens“, so Julian Gorski, Medizinischer Leiter der Produktgruppe Schmerz/Erkältung bei Bayer. „Eibischwurzelextrakt wirkt schnell und zuverlässig. Er lindert den Reizhusten direkt im Rachen. Wir würden uns freuen, wenn die Apothekenpflicht in Kraft tritt“, betont Gorski.
Sollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Empfehlung umsetzen, würden als Medizinprodukte eingestufte Präparate trotzdem freiverkäuflich bleiben. Insbesondere Abtei (Omega) und Klosterfrau sind mit entsprechenden Eibisch-Produkten im Drogeriemarkt vertreten. Auch Libramed und Neobianacid (Aboca), Antall (Weber & Weber), Stilaxx (Hager) sowie Mucodual und Silomat Eibisch/Honig (Sanofi) sind als Medizinprodukte eingestuft, werden aber exklusiv in der Apotheke vertrieben. Bislang sind neben den Phytohustil-Pastillen nur Impuret als Dragees und Tropfen (Bionorica) sowie das Hustenelixier von Weleda und der Wundbalsam von Wala apothekenpflichtig.
Zuletzt hatte der SVA im Sommer 2017 empfohlen, mehrere Phytopharmaka aus der Apothekenpflicht zu entlassen. Dazu gehörten Goldrute, Birken- und Orthosiphonblätter – als Monopräparate sowie in Kombination miteinander. Für Teufelskralle sowie Thymiankraut einzeln und in Mischungen mit Primelwurzel sowie Goldrutenkraut beziehungsweise Echtem Goldrutenkraut wurde dagegen empfohlen, den Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht abzulehnen.
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