Aut-idem-Liste

Pneumologen: Inhalativa auf Aut-idem-Liste

, Uhr
Berlin -

Gerade hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieben weitere Wirkstoffe für die Aut-idem-Liste empfohlen – Antiepileptika und Opiodanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung. Ob Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale/COPD folgen sollen, ist bislang offen. Ende vergangenen Jahres hatten mehrere Kassen diese noch schnell ausgeschrieben. In einer Stellungnahme fordern die Pneumologen jetzt mit Nachdruck die Aufnahme auf die Substitutionsausschlussliste.

Die Datenlage über mögliche Folgen einer Substitution sei schlecht, das gelte auch für den Einfluss der Inhalationssysteme, schreiben die deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, der Bundesverband der Pneumologen und der Verband Pneumologischer Kliniken sowie die Deutsche Atemwegsliga.

So sei eine inadäquate Anwendung des verordneten Systems eines der wichtigsten Probleme für den Behandlungserfolg: Für die Wirkung sei allein die intrabronchial deponierte Dosis entscheidend. Diese hänge von einem adäquaten Inhalationsmanöver ab. Eine inadäquate Nutzung führe zu einer schlechteren Symptomkontrolle, häufigeren Besuchen in Notfallambulanzen und häufigeren Exazerbationen, „letztlich also zu einer erhöhten Belastung im Gesundheitssystem“, so die vier Verbände.

„Der Inhalator ist dabei ein integraler Teil des Arzneimittels“. Das verordnete Arzneimittel bestehe deshalb aus dem Wirkstoff und dem Applikationssystem sowie in den meisten Fällen aus Zusatzstoffen. Wirkstoffe und Zusatzstoffe sind laut den Pneumologen galenisch auf das Applikationssystem abgestimmt.

Die Applikationssysteme unterschieden sich in Aufbau, Funktionalität und Anwendung erheblich. Jedes Inhalationssystem erfordere ein anderes „optimales“ Inhalationsmanöver. Würden wirkstoffgleiche Präparate aus unterschiedlichen Inhalatoren verwendet, sei die Therapie nicht äquivalent.

Die bronchiale Wirkstoffdeposition werde durch das Inhalationsmanöver – also die korrekte Handhabung – bestimmt. Befunde zeigten, dass abhängig vom Inhalator bis zu 94 Prozent der Patienten das Inhalationssystem nicht korrekt anwendeten. Daneben sei auch die individuelle Pharynx- und Glottisanatomie des Patienten relevant.

Beim Inhalationssystem bestimmten die physikalischen Faktoren Teilchengröße, -geschwindigkeit und Inspirationstiefe die Deposition. Daher könne nie die tatsächlich erreichte Wirkstoffdeposition vorausgesagt werden. Werde also bei einem stabil eingestellten Patienten das Inhalationssystem gewechselt, müsse man mit klinischen Auswirkungen, wie Über- oder Untertherapie rechnen. Eine spürbar wirksame Therapie habe außerdem Einfluss auf die Adhärenz. Diese sei umso besser, je vertrauter der Patienten mit dem Inhalationssystem sei.

Welches Medikament in welchem Inhalator individuell eingesetzt werde, sei abhängig von der klinischen Situation sowie den Bedürfnissen und Fähigkeiten des Patienten. Dabei seien auch Besonderheiten des Patienten zu berücksichtigen, etwa Alter oder mögliche Komorbiditäten wie Arthrose oder rheumatoide Arthritis.

Notwendig seien intensive, auch wiederholte Patientenschulungen und Überprüfungen wie auch der gezielte Wechsel auf ein anderes Inhalationssystem, dessen adäquate Nutzung die Patienten erlernen könnten, so die Pneumologen.

Jeder Präparatewechsel bei einem gut geschulten Patienten sei dagegen potenziell problematisch und nur bei entsprechender medizinischer Begründung gerechtfertigt. Der Austausch eines Inhalationssystems stelle einen erheblichen Eingriff in die Patientenbetreuung dar, da Inhalativa eindeutig Präparate mit kritischer Darreichungsform seien. Eine Aut-idem-Substitution sei außerordentlich problematisch. Aus Sicht der Verbände „ist ein grundsätzlicher Ausschluss der beim Asthma wie auch der COPD eingesetzten Inhalativa von der Aut-idem-Regelung zu fordern.“

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Mit Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen
Medizinisches Cannabis: Vorabgenehmigung entfallen
Mehr aus Ressort
Benzolbildung verhindern
BPO besser im Kühlschrank lagern
FDA bezweifelt Wirksamkeit
Orales Phenylephrin vor dem Aus?

APOTHEKE ADHOC Debatte