Auswahlverfahren für Eizellen dpa, 07.02.2008 12:23 Uhr
Ein besseres Auswahlverfahren für Eizellen erhöht den Erfolg bei der künstlichen Befruchtung. Das berichten Mediziner um Markus Montag von der Bonner Universitätsklinik gemeinsam mit chinesischen Kollegen im Journal „Reproductive Biomedicine“.
Die Gruppe arbeitete an der sogenannten intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Dabei wird das Spermium mit feinsten Instrumenten in die Eizelle gespritzt, wenn die Befruchtung auf natürlichem Wege nicht gelingt. Eine ICSI empfiehlt sich, wenn der Mann zu wenig Samenzellen produziert - aus dem Hodengewebe können die Ärzte meist noch einzelne funktionstüchtige Spermien gewinnen. Bislang ist die ICSI-Behandlung nur in jedem dritten Fall erfolgreich. Das verbesserte Verfahren führe in jedem zweiten Fall zum Erfolg, berichteten die Bonner Mediziner am Mittwoch.
Zur besseren Einschätzung betrachten die Forscher die Hüllen der Eizellen bereits vor dem Eingriff unter einem speziellen Mikroskop. Die Hüllen der besonders vielversprechende Zellen erscheinen dort von einem hellen, leuchtend orange-roten Ring umgeben. Je heller dieser Ring ist und je gleichmäßiger er leuchtet, desto höher ist die Chance, dass daraus ein Kind entsteht. «Eine Eizelle mit guter Hülle bildet später auch gute Embryonen», erläuterte Montag. Das Leuchten sei damit ein zusätzlicher Hinweis darauf, welche Eizellen künstlich befruchtet werden sollten.
Nach der Befruchtung dauert es etwa 26 Stunden, bis die beiden Zellkerne verschmelzen und den vom Gesetz besonders geschützten Embryo bilden - so lange ist von einer «imprägnierten Eizelle» die Rede, deren weitere Entwicklung unterbrochen werden kann. In diesen 26 Stunden müssen sich die Mediziner entscheiden, welche der befruchteten Eizellen sie in die Gebärmutter einsetzen.
Die injizierten Eizellen werden dafür nach 18 bis 20 Stunden erneut unter dem Mikroskop betrachtet. In die Beurteilung, welche Zellen in die Gebärmutter eingesetzt werden, wird das vorher geprüfte Leuchten einbezogen. Das deutsche Embryonenschutzgesetz erlaubt das Einsetzen von maximal drei befruchteten Eizellen pro Versuch.