Schmerzmittel

„Außer Vertrieb“ für Titretta APOTHEKE ADHOC, 02.08.2018 13:38 Uhr

Titretta „Außer Vertrieb“: Seit 2003 hatte Berlin Chemie das Schmerzmittel zu 10 und 20 Tabletten im Portfolio. Foto: APOTHHEKE ADHOC
Berlin - 

Berlin Chemie hat sich zum 1. August von Titretta (Paracetamol/Codein) als Schmerztablette getrennt und das Arzneimittel als „Außer Vertrieb“ gekennzeichnet. Die Versorgung scheint jedoch durch Generika gesichert.

Seit 2003 hatte Berlin Chemie das Schmerzmittel zu 10 und 20 Tabletten im Portfolio. Indiziert war Titretta zur Behandlung von mäßig starken bis starken Schmerzen aller Art. Dazu zählen beispielsweise Kopf-, Zahn-, Regel- und Nervenschmerzen sowie Schmerzen bei verschleißbedingten Wirbelsäulenerkrankungen oder nach Verletzungen und Operationen. Geeignet war das Arzneimittel ab einem Alter von zwölf Jahren. Betroffene durften im Abstand von sechs Stunden ein bis zwei Tabletten einnehmen.

Die Kombination Paracetamol/Codein ist weiterhin als Paracetamol comp Stada, Gelonida (Pfizer), Talvosilen forte (Bene) und Paracetamol AL comp erhältlich. Laut Arzneimittelverordnungsreport 2017 entfielen die meisten Verordnungen auf Titretta. Im Jahr 2016 wurden 1,1 Millionen Tagestherapiedosen (DDD) rezeptiert. Von den insgesamt etwa 3 Millionen DDD entfallen 810.000 auf das Produkt von Aliud, gefolgt von Talvosilen mit 570.000 DDD. Schlusslicht ist Gelonida mit nur 210.000 DDD. Stada rangiert mit 420.000 DDD auf Platz 4.

Bei der Abgabe ist die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) zu beachten. Für Kombinationen mit Codein im Bereich Analgetika ist die Normgröße 1 mit zehn Stück festgelegt. Für die N2 gilt eine Stückzahl von 20. N3 ist nicht besetzt – außer bei einer Zulassung für die Behandlung von Tumorschmerzen, dann gilt 100 als Stückzahl. Paracetamol comp Stada ist jedoch zu 100 Stück im Handel und wird zum Teil in der Packungsgröße zu Lasten der Kasse verordnet.

Da das Arzneimittel nicht zur Behandlung von Tumorschmerzen zugelassen ist, gilt 20 Stück N2 als größte Messzahl. Entsprechend darf die Packung zu 100 Tabletten nicht zulasten der Kasse geliefert werden, da es sich um eine Jumbopackung handelt. Bei entsprechendem Vermerk kann die Apotheke fünf Packungen zu 20 Tabletten liefern, da es sich um ein Vielfaches der größten Messzahl handelt, der Haken: der Patient muss pro Packung die gesetzliche Zuzahlung leisten. Somit übersteigt die Zuzahlung mit 25 Euro den Preis des Arzneimittels von etwa 20 Euro.

Festgelegt ist dies im Rahmenvertrag § 6 Absatz 3: „Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der größten Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.

Ein weiteres Kombinationspräparat mit Codein ist Dolomo TN (Glenwood). Die blauen Tabletten für die Nacht enthalten eine Kombination aus Acetylsalicylsäure, Paracetamol und Codein. Am Tag wird auf Codein verzichtet und Coffein zugesetzt. 2016 entfielen auf das Schmerzmittel 650.000 DDD. In den letzten Jahren ist die Verordnungshäufigkeit der Codeinkombinationen rückläufig.