Aus Apexxnar wird Prevenar 20 Nadine Tröbitscher, 30.04.2024 11:38 Uhr
Apexxnar (20-valenter-Pneumokokken-Konjugatimpfstoff, Pfizer) ist seit Mitte März nicht mehr nur für Erwachsene, sondern auch für die pädiatrische Anwendung zugelassen. Das zieht eine Anpassung nach sich: Apexxnar wird künftig als Prevenar 20 verfügbar sein. Was müssen Apotheken beachten?
Seit 2022 ist Apexxnar für Personen ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen. Der Impfstoff bietet Schutz vor 20 Typen des Bakteriums Streptococcus pneumoniae, die beispielsweise Auslöser für Lungenentzündung, Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung sein können. Seit kurzem ist das Vakzin auch ab einem Alter von sechs Wochen zugelassen.
Weil die Pneumokokken-Konjugatimpfstoffe von Pfizer für die Anwendung als Säuglingsimpfung traditionell den Namen Prevenar – zuzüglich der Anzahl der abdeckenden Serotypen (Prevenar 7, Prevenar 13) – tragen, wird der Name des bisherigen Erwachsenenimpfstoffs umgestellt.
„Mit der Zulassung für Säuglinge ab sechs Wochen ist diese Abgrenzung nicht mehr nötig, weshalb PCV20 künftig unter dem einheitlichen Handelsnamen Prevenar 20 verfügbar sein wird“, teilt Pfizer mit.
Was gilt während der Umstellung?
Nach der Zulassung zur Anwendung bei unter 18-Jährigen wird es etwa drei Monate dauern, bis der Impfstoff als Prevenar 20 verfügbar sein wird „Bis die Umstellung vollzogen ist, kann PCV20 nach wie vor unter dem Namen Apexxnar bestellt und verimpft werden“, heißt es.
Was ist mit Lagerbeständen?
Vorrätige Dosen Apexxnar können bis zum Ablauf der Haltbarkeit aufgebraucht und ohne ärztliche Absprache abgegeben werden – auch nach Verfügbarkeit unter dem neuen Handelsnamen Prevenar 20. „Lagerbestände von Apexxnar dürfen also auch dann weiterhin abgegeben werden, wenn auf dem Rezept bereits der neue Handelsname Prevenar 20 vermerkt ist“, teilt Pfizer mit. „In Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden sowie dem Paul-Ehrlich-Institut können die Impfstoffe unabhängig von ihrem Namen bei Kindern und Erwachsenen eingesetzt werden.“