Acetylsaliclysäure (ASS) soll künftig auch für Patienten mit koronaren Herzkrankheiten (KHK) erstattet werden. Der Gemeinsame Bundesaussschuss (G-BA) hat ein Stellungnahmeverfahren zur Änderung der entsprechenden Arzneimittel-Richtlinie eingeleitet. Der Thrombozytenaggregationshemmer soll in der neuen Indikation in der Dosierung bis zu 300 Milligramm verordnungsfähig werden.
In der Sekundärprävention ist ASS dem G-BA zufolge bei der Behandlung von KHK bereits Therapiestandard. Die Kosten sollen daher für Patienten übernommen werden, bei denen die Diagnose sicher gestellt wurde. Bislang ist ASS bis 300 Milligramm zur Prävention von Herzinfarkt und Schlaganfall und nach arteriellen Eingriffen auf Kassenrezept verordnungsfähig.
In einer Meta-Analyse von sechs klinischen Studien hatte sich gezeigt, dass sich bei regelmäßiger Einnahme von 50 bis 325 Milligramm ASS das Mortalitätsrisiko um 18 Prozent senkt. Auch das relative Risiko für Herzinfarkt und vaskuläre Ereignisse sank um 30 Prozent.
Allerdings hatte ASS das Risiko für gastrointestinale Beschwerden erhöht. Insgesamt wurden Daten von 6300 Patienten analysiert. Auch in einer weiteren Meta-Analyse mit insgesamt 195 klinischen Studien konnte die protektive Wirksamkeit von ASS vor vaskulären Ereignissen gezeigt werden.
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