Eingeschränkte Lieferfähigkeit

Aspirin i.v.: Engpässe bis März 2019 möglich

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Berlin -

Erneut Engpässe bei Aspirin i.v. möglich: Bayer Vital informiert über die eingeschränkte Lieferfähigkeit vom Flüssig-Aspirin. Zwar ist das Arzneimittel seit 22. Mai wieder lieferfähig, jedoch könne es erneut zu Engpässen kommen.

Bis voraussichtlich Ende März 2019 sind laut Bayer erneut Lieferengpässe bei Aspirin i.v. (D,L-Lysinacetylsalicylat Glycin 1000 mg, entspricht 500 mg Acetylsalicylsäure (ASS)) möglich. „Im Fall von eingeschränkter Lieferfähigkeit werden Lieferungen in reduzierten Mengen erfolgen.“ Die Herstellung der Injektions- oder Infusionslösung erfolgt in „komplexen zeitlich hintereinander folgenden Produktionsaufträgen“. Als Grund für die eingeschränkte Liefersituation nennt Bayer einen „nicht vorhersehbaren Ausfall mehrerer Produktionsaufträge, der zu einem Lieferausfall im Mai 2018 führte.“ Im März informierte der Konzern über Qualitätsprobleme und den Ausfall mehrerer Produktionslinien in Frankreich, wo das Medikament in Lohnfertigung hergestellt wird.

Bayer will in Kooperation mit den Herstellern die Produktionskapazitäten erweitern. „Aufgrund von intensiven Maßnahmen konnte wieder Ware zur Verfügung gestellt werden, allerdings kann es bis Ende März 2019 gegebenenfalls noch zu Einschränkungen kommen. Bayer arbeitet mit Priorität daran, die volle Lieferfähigkeit wieder herzustellen.“ Aus Leverkusen kam im August die Meldung, dass es bei Aspirin i.v. eine Umstellung der Packungsgrößen geben wird. Seit Oktober wird nur noch die Packung zu 5 Durchstechflaschen zu 1 g Pulver und 5 Ampullen zu 5 ml Lösungsmittel in den Verkehr gebracht. „Die weiteren Packungsgrößen (20er, 25er) werden aktuell abverkauft“, hieß es vor wenigen Monaten.

In Deutschland ist Bayer der einzige Anbieter von flüssigem Aspirin. Alternativen gibt es in Frankreich und der Schweiz mit Aspégic sowie in Italien mit Flectadol. Hersteller ist Sanofi. Im Einzelfall können die ausländischen Arzneimittel als Einzelimport nach § 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz (AMG) nach Deutschland eingeführt werden.

Aspirin i.v. wird eingesetzt zur Initialbehandlung des akuten Koronarsyndroms einschließlich instabiler Angina und Myokardinfarkt mit oder ohne ST-Hebung bei Patienten, bei denen eine orale Anwendung aufgrund fehlender verlässlicher Absorption nicht angezeigt ist. Beides wird in den Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (European Society of Cardiology, ESC) von 2017 empfohlen. Entscheidend ist im Notfall auch, dass eine Verdachtsdiagnose auf Herzinfarkt rasch bestätigt wird und der Patient schnell einer perkutanen Koronarintervention (PCI) zugeführt wird, um den Blutfluss in den Herzkranzgefäßen wieder herzustellen. In Fällen, bei denen eine orale Anwendung möglich ist, kann daher ASS oral gegeben werden.

Die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin hatte bereits im Frühjahr betont, das kein Grund zur Sorge bestehe. ASS könne auch als Tablette verabreicht werden. Diese Methode habe in den allermeisten Fällen keine Nachteile gegenüber einer Injektion.

Das flüssige Aspirin ist außerdem zur Behandlung akuter mäßig starker bis starker Schmerzen angezeigt, soweit eine orale Gabe nicht in Frage kommt. Außerdem hält das Arzneimittel weitere Zulassungen wie die akute Behandlung der Kopfschmerzphase von Migräneanfällen mit oder ohne Auro, sowie Fieber, wenn eine sofortige Senkung der Temperatur nötig und eine orale Anwendung nicht angezeigt ist.

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