Arzneimittelzulassung

Botox gegen Reizblase

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Patienten mit Harninkontinenz und unwillkürlichem Harndrang können nun auch mit Botox (Botulinumtoxin Typ A) behandelt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat das Präparat des Pharmaunternehmens Allergan zur Behandlung der ideopathischen überaktiven Blase für Patienten, die unzureichend auf Anticholinergika ansprechen, zugelassen.

Das Nervengift wirkt bei direkter Injektion in die Blase entspannend auf die glatte Muskulatur und verlängert so auch die Speicherkapazität. Laut FDA hält die Wirkung bis zu neun Monate an.

Bislang ist Botox zur Behandlung bei bestimmten Formen von Spasmen und bei Migräne zugelassen. In den USA kann Botox bereits seit August 2011 auch bei Patienten mit Blasenschwäche eingesetzt werden. Allerdings dürfen hier nur Patienten behandelt werden, die aufgrund neurologischer Erkrankungen wie Multipler Sklerose an Inkontinenz leiden.

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