Beipackzettel

Apotheker und Ärzte überschätzen Nebenwirkungen APOTHEKE ADHOC/dpa, 16.10.2013 09:20 Uhr

Unverständliche Angaben: Einer Umfrage zufolge ordnen nur 2 Prozent der Apotheker den Häufigkeitsangaben in Beipackzetteln die richtige Wahrscheinlichkeit zu. Foto: Marcus Witte
Berlin - 

Apotheker und Ärzte verstehen die im Beipackzettel angegebene Häufigkeit von Nebenwirkungen oft falsch. Eine Umfrage von Wissenschaftlern der Universität Lübeck unter Apothekern, Medizinern und Juristen hat ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit für unerwünschte Ereignisse häufig überschätzt wird. Die Apotheker schnitten insgesamt noch am besten ab.

Für die Studie waren 2004 600 Ärzte, 200 Apotheker und 200 Juristen, die sich in Gerichtsprozessen über Behandlungsfehler mit Wahrscheinlichkeiten auseinandersetzen müssen, befragt worden. Die Teilnehmer sollten in Prozent angeben, wie wahrscheinlich eine Nebenwirkung eintritt, wenn diese „häufig“, „gelegentlich“ oder „selten“ auftreten kann.

Die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgelegten Begriffe geben die prozentuale Häufigkeit von Nebenwirkungen an. Als „häufig“ werden unerwünschte Folgen bei einem bis unter 10 Prozent der Behandelten eingestuft. „Gelegentlich“ sind Nebenwirkungen mit 0,1 bis weniger als 1 Prozent, „selten“ solche, die bei 0,01 bis weniger als 0,1 Prozent der Patienten auftreten.

Nur 5,8 Prozent der Apotheker wiesen „häufig“ die korrekte Wahrscheinlichkeit zu. Bei „gelegentlich“ und „selten“ waren es jeweils 1,9 Prozent. Durchschnittlich schätzten die Apotheker, dass eine „häufige“ Nebenwirkung in 50 Prozent der Fälle, eine „gelegentliche“ in 10 Prozent und eine „seltene“ in 3 Prozent der Fälle eintritt.

3,5 Prozent der Ärzte gaben die richtige Antwort bei „häufig“ – die Mehrheit schätzte die Wahrscheinlichkeit auf 60 Prozent. Bei „gelegentlich“ waren es 0,3 Prozent und bei „selten“ 0,9 Prozent. Die Juristen schnitten am schlechtesten ab: Lediglich 0,7 Prozent gaben zu „häufig“ und „selten“ die korrekte Wahrscheinlichkeit an. „Gelegentlich“ ordnete kein Jurist richtig ein.

„Wenn schon Fachleute das Risiko von Nebenwirkungen überschätzen, wie muss es dann erst den Patienten ergehen“, sagte Professor Dr. Inke König, Mitautorin der Studie. Es bestehe die Gefahr, dass sie aus Angst auf ein notwendiges Medikament verzichteten. „Die Tatsache, dass auch Ärzte und Apotheker die Risiken falsch einschätzen, verstärkt dieses Problem womöglich noch.“

Die Beipackzettel sollten überarbeitet werden, sagte Ziegler. „Die Formulierungen passen nicht und entsprechen nicht der Umgangssprache.“ Geeigneter seien Angaben wie: „Bei einem von 100 Patienten tritt diese oder jene Nebenwirkung auf“.

Das BfArM hält die aktuellen Formulierungen für angemessen. „Wir wollen die Verbraucher über alle denkbaren Risiken informieren, dazu hat man sich auf die vorliegende Form geeinigt“, sagte ein Sprecher.