„Ärzte hätten stringenter sein müssen“ Carolin Bauer, 17.04.2014 09:46 Uhr
Metoclopramid (MCP) verschwindet in flüssiger Form in Konzentration von mehr als 1 mg/ml vom Markt. Bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) kann man die Entscheidung nachvollziehen: „Die neurologischen Nebenwirkungen bis hin zum Opisthotonus sind nicht zu unterschätzen“, sagt AkdÄ-Vorstandsmitglied Professor Dr. Bernd Mühlbauer. Das Votum der Behörden hätten auch Ärzte zu verantworten, die allzu nachlässig Rezepte ausgestellt hätten.
MCP-haltige Arzneimittel galten laut Mühlbauer mitunter als Allzeithelfer nach zu reichlichem Essen. Das Antiemetikum sei von Ärzten sehr allgemein bei Übelkeit und Völlegefühl verordnet worden. „Dass der Wirkstoff in Misskredit gekommen ist, ist nicht zuletzt dem übertriebenen Einsatz zu verdanken“, so Mühlbauer. „Die Zulassungseinschränkung wäre nicht nötig gewesen, wenn die Ärzte mit MCP stringenter umgegangen wären“, sagt Mühlbauer.
Der Arzt betont aber, dass er die Schuld nicht allein bei den eigenen Kollegen sieht: „Die Entscheidung der EU-Kommission ist nicht nur nachlässig verordneten Ärzten anzulasten, sondern auch den Patienten, die die Beschwerden sehr glaubwürdig vermittelt haben.“
Mühlbauer erwartet wegen der Zulassungsbeschränkung keine Versorgungslücken. Alternative Wirkstoffe seien etwa das Antiemetikum Ondansetron oder das Antihistaminikum Diphenhydramin. Präparte mit MCP würden sich zum Reservemedikament entwickeln.
Auch wenn der Wirkstoff in niedrigerer Dosierung zurückkommen sollte, werden laut Mühlbauer wegen der verkürzten Anwendungsdauer einzelne Anwendungsgebiete komplett wegfallen: „Die Indikation diabetische Gastroparese geht auf jeden Fall verloren, da die Lähmung der Magenperistaltik nicht in fünf Tagen behandelbar ist“, sagt Mühlbauer.
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hatte am Dienstag über die Rückrufe informiert. Dabei handelt es sich um alle flüssigen Zubereitungen zur oralen Anwendung mit einer Konzentration von mehr als 1 mg/ml.