Lantus/Levemir

Anhörung für Insulinanaloga beginnt

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Noch bis zum 1. Juni haben zwölf pharmazeutische, ärztliche und Apothekerverbände Zeit, sich zu dem geplanten Ausschluss der beiden lang wirkenden Insulinanaloga Lantus (Insulin glargin) und Levemir (Insulindetemir) für die Behandlung von Diabetikern Typ 1 aus dem GKV-Leistungskatalog zu äußern. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat ein entsprechendes Stellungsnahmeverfahren eingeleitet.

Die beiden Präparate sollen in die Anlage 3 der Arzneimittelrichtlinie aufgenommen und deren Verordnung damit eingeschränkt werden. Zu Lasten der Krankenkassen können Lantus und Levemir dann nur noch verschrieben werden, wenn keine Mehrkosten im Vergleich zu Humaninsulin entstehen. Von der Regelung ausgenommen sind Patienten, die auf Humaninsulin allergisch sind.

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