Analoginsuline

Bahr stoppt G-BA-Beschluss

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Berlin -

Die geplanten Festbetragsgruppen für Human- und Analoginsuline sind vorerst vom Tisch: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), drei Festbetragsgruppen für Insuline zu bilden, beanstandet. Somit kann die geplante Änderung nicht in Kraft treten. Gegen die Entscheidung des BMG kann der G-BA allerdings Klage einreichen.

Seit 2006 dürfen schnell wirkende Insulinanaloga zur Behandlung von Diabetes Typ 2 grundsätzlich nur noch verordnet werden, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin. 2010 wurde die Verordnung von lang wirkenden Insulinanaloga auf die gleiche Weise eingeschränkt. Über Rabattverträge zwischen den Herstellern und den Krankenkassen wurden diese Vorgaben allerdings umgangen.

Ende Februar hatte der G-BA drei Festbetragsgruppen bestimmt: schnell wirkende Präparate, intermediär und lang wirkende Präparate sowie Kombinationen aus intermediär und lang wirkendenen Humaninsulinen und Analoga wurden jeweils zusammengefasst.

Da Human- und Analoginsuline den gleichen Wirkmechanismus und eine vergleichbare chemische Struktur haben, ging der G-BA von einer pharmakologischen Vergleichbarkeit der Wirkstoffe aus. Mit dem Anwendungsgebiet Diabetes mellitus sei auch eine therapeutische Vergleichbarkeit gegeben, hieß es in der Begründung. Insulinanaloga sind aus Sicht des G-BA zur Behandlung der Versicherten grundsätzlich verzichtbar.

Die geplanten Festbetragsgruppen hätten die derzeit geltenden Verordnungseinschränkungen abgelöst: „Sämtliche in Deutschland verfügbaren Insuline sind damit wieder zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig“, hatte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, erklärt.

Der deutsche Diabetikerbund (DDB) hatte die Entscheidung des G-BA kritisiert: „Man kann davon ausgehen, dass die Differenzbeträge zwischen den verschiedenen Insulinen der Patient bezahlen muss“, sagte der DDB-Vorsitzende Dieter Möhler. „Und wer sich 'Analoga' nicht mehr leisten kann, der muss auf Humaninsulin umsteigen – völlig gleichgültig, ob das dem Betroffenen hilft oder nicht.“ Aus Sicht des DDB sind die Rabattverträge völlig ausreichend.

Das BMG hat den Beschluss des G-BA nun beanstandet: „Die neuen Festbetragsgruppen sind nicht begründet“, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Die möglichen Einsparungen seien sehr gering, da es über viele Präparate bereits Rabattverträge gebe. Hingegen seien bestimmte Patientengruppen nicht leicht umzustellen: „Diabetiker sollen weiterhin ihr gewohntes Medikament nutzen können“, so Bahr. Der G-BA prüfe derzeit die Beanstandung des BMG.

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